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23.03.2022
Pflanzenschutzmittel: Desimo Duo

Widerruf der Zulassung für Haus- und Kleingärten

WA_AD_2128 Ackerbau
Foto
Adobe Stock / Thierry RYO

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 14. März 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Desimo Duo (Zulassungsnummer 007423-00/00) widerrufen.



Es gelten keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen

Hintergrund

In Folge der neuen Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffes Metaldehyd ist das Mittel für nicht-berufliche Anwendungen im Haus- und Kleingarten nicht mehr geeignet. Gemäß dem Leitliniendokument des BVL für den Haus- und Kleingarten vom 1. Februar 2013 ("Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich") sollen nur Mittel mit geringem Risiko im Sinne des Artikels 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 bzw. solche mit geringer Toxizität für die Anwendung durch nicht-berufliche Anwender im Haus- und Kleingarten zugelassen werden. Aus diesem Grund ist die Zulassung zu widerrufen.



 
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide / Ölsaaten, Energie, Nachhaltigkeit, Verkehr und Logistik, Agrargenossenschaften
 
Telefon: 030 856214-410
 

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