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20.07.2020
Warenwirtschaft / Logistik: Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen

Überarbeitetes DLG-Merkblatt zur Lagerung von PSM

Die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) hat das Merkblatt Lagerung von Pflanzenschutzmitteln auf dem landwirtschaftlichen Betrieb neu veröffentlicht. Es ermöglicht einen raschen Überblick über die zu berücksichtigenden Regelungen.

 

Mit Meldung vom 25. September 2018 haben wir über unseren Leitfaden für Bau und Betrieb von Gefahrstofflägern und für die Abgabe von Gefahrstoffen an Dritte berichtet. Darin werden sämtliche Aspekte zum Umgang mit Gefahrstoffen detailliert erläutert. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Genossenschaften und Landhandelsbetriebe, die landwirtschaftliche Betriebsmittel lagern und vertreiben. Die Regeln gelten jedoch gleichermaßen auch für landwirtschaftliche Betriebe.

Die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) hat im Mai 2020 (als Neuauflage ihres Merkblattes 352 von 2016) das DLG-Merkblatt 452 Lagerung von Pflanzenschutzmitteln auf dem landwirtschaftlichen Betrieb herausgegeben.

Das Merkblatt enthält auf wenigen Seiten die wichtigsten Regelungen aus dem Bau-, Wasser- und Gefahrstoffrecht sowie Beispiele praktischer Lösungsmodelle für die Lagerung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb. Das Merkblatt kann von der Internet-Seite der DLG kostenfrei heruntergeladen werden.

Die DLG weist darauf hin, dass das geltende Fachrecht bereits bei der Bevorratung mit geringen Mengen an Pflanzenschutzmitteln erhebliche Sicherheitsvorkehrungen verlangt. Für jedes Gefahrstofflager – auch innerhalb eines anderweitig genutzten Gebäudes – ist unter Umständen rein rechtlich eine Baugenehmigung erforderlich. In dem Merkblatt wird erläutert, was der Landwirt grundsätzlich beachten muss.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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