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18.03.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2018

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat den Jahresbericht 2018 des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms herausgegeben. Darin werden die Ergebnisse der Kontrollen in 2.155 (von – Stand April 2018 – 11.624 registrierten) Handelsbetrieben sowie 4.647 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft (2.187 Betriebskontrollen und 2.678 Anwendungskontrollen) zusammengefasst, die im Jahr 2018 durchgeführt worden sind. Die Anzahl an Verstößen hat sich gegenüber den Vorjahren erneut deutlich reduziert. Im Fachhandel wurden überwiegend Bagatellverstöße beanstandet. Der DRV mahnt zu größter Sorgfalt.

Das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm ist ein Bund-Länder-Programm zur Überwachung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften. Für die Durchführung der Kontrollen und Ahndung von Verstößen sind die Länder zuständig. Diese übermitteln die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten in Form von Jahresberichten zusammenfasst. Bundesweite Kontrollschwerpunkte galten 2018 der

  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Beerenobst, Erdbeeren und Weintrauben (auch schon 2017 als Schwerpunkt). 2019 gab es 29 Beanstandungen bei 287 kontrollierten Betrieben.
  • Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch Dienstleister. In 96 von 314 kontrollierten Betrieben wurden Verstöße festgestellt: GaLabau-Betriebe und Hausmeisterdienste hatten ihre Dienstleistung nicht angezeigt, PSM icht mehr zugelassen oder ohne Genehmigung angewendet

Bei 9 % der kontrollierten Handelsbetriebe lag keine oder nur eine unvollständige Anzeige vor. Mängel hinsichtlich der Sachkunde des Verkaufspersonals oder eine nur unzureichende Information der Käufer über die Pflanzenschutzmittel wurden in 8 % bzw. 4 % der kontrollierten Betriebe festgestellt. In 5 % der kontrollierten Betriebe wurde das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend beachtet.

Bei rund einem Drittel der Betriebe wurden Pflanzenschutzmittel angeboten, die nicht mehr verkauft werden durften. Mehrheitlich handelte es sich um ein bis drei Mittel, bei denen die Zulassung abgelaufen war. In einigen Betrieben sind Pflanzenschutzmittel gefunden worden, für die eine Beseitigungspflicht (Meldung vom 16. März 2016) besteht. Hierbei handelte es sich um Pflanzenschutzmittel, die Wirkstoffe enthalten, die EU-weit nicht mehr anwendbar sind. Hier wurde die sofortige Beseitigung angeordnet.

In 1.382 Betrieben wurden rund 54.000 Pflanzenschutzmittelgebinde hinsichtlich der Kennzeichnung kontrolliert. Lediglich 542 Gebinde (1 %) wurden beanstandet. Es wurden Bußgelder bis 150 € erhoben. Die Kontrollen schließen die detaillierte Prüfung von 3.535 Mitteln ein, bei denen der gesamte Text auf der Gebrauchsanleitung durchgesehen wurde.

Im Handel oder bei Einfuhrkontrollen wurden insgesamt 1996 Pflanzenschutzmittelgebinde entnommen, an das BVL gesandt und dort auf ihre Zusammensetzung analysiert. 183 Gebinde waren sogenannte Planproben. Diese planmäßig ausgewählten Pflanzenschutzmittel enthielten die Wirkstoffe Diflufenican oder Epoxiconazol und wurden im Jahr 2018 zielgerichtet auf deren Wirkstoffmenge und Zusammensetzung untersucht. Von den untersuchten Gebinden wurden 6 % bemängelt. Bei 8 Proben, die aufgrund eines Verdachts (z. B. aufgrund von Schäden an Pflanzen, einem Verdacht auf fehlerhafte Zusammensetzung oder illegale Importe – Meldung vom 12. November 2018) untersucht wurden, lag die Beanstandungsquote bei 38 %.

Im Jahr 2018 wurden rund 1.600 Flächen bezüglich der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen oder sonstigen Flächen überprüft, die nicht zu landwirtschaftlichen, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen gehören. 1.416 Betriebe oder Unternehmer und 486 Privatpersonen wurden dabei kontrolliert. Bei 26 % der Kontrollen wurden unzulässige Pflanzenschutzmittelanwendungen festgestellt.

Im Rahmen der Überwachung der Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung) wurden darüber hinaus 76.018 Pflanzenschutzgeräte von amtlichen bzw. amtlich anerkannten Kontrollstellen überprüft. Die Kontrollstellen wurden ebenfalls überprüft: Dabei kam es in 24 von 367 überprüften Kontrollstellen zu Beanstandungen.

Der DRV begrüßt die intensive Kontrolltätigkeit der Länder. Der DRV fordert den Handel zu größter Sorgfalt beim Umgang mit und bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln auf. Zur sachgerechten Information der Kunden verweisen wir die Homepage unseres Arbeitskreises www.Wasser-und-Pflanzenschutz.de. Ergänzend hierzu empfehlen wir die Verwendung des Faltblatts „Unkrautfrei ohne Reue“. Dieses kann beim DG Verlag zu einem Preis von 10 € je 100 Stück bezogen werden und sollte in allen Raiffeisen-Märkten bzw. Einzelhandelsmärkten vorrätig sein (Bestellschein) und bei der Kundenberatung eingesetzt werden.

Download öffentlich


 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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