Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Direkte Mitglieder des DRV sind u.a. fünf Regionalverbände, der Fachprüfungsverband Halle und regionale Zentralen der verschiedenen Sparten. (Grafik - Stand 31.12.2019). Die einzelnen Genossenschaften sind Mitglieder in einem der Regionalverbände, die die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtprüfung durchführen und die Unternehmen intensiv beraten.
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Der DRV wurde am 18. November 1948 in Wiesbaden für die Bundesrepublik Deutschland neu gegründet. Als Wirtschaftsverband vertritt er die vielschichtigen Interessen der ländlichen Genossenschaften gegenüber Regierung, Parlament, Verwaltung, Verbänden sowie der Öffentlichkeit auf nationaler und internationaler Ebene. Der Verband hat seinen Hauptsitz in Berlin und ein Verbindungsbüro in Brüssel.
Satzungen, Ordnungen und Richtlinien
Grundlage für die Arbeit des DRV sind Satzungen, Ordnungen und Richtlinien, die hier abgerufen werden können.
Gremien
Die Genossenschaften sind Schulen der Demokratie. Jedes Mitglied hat Sitz und Stimme und entscheidet damit über die Ausrichtung des Unternehmens. Demokratisch ist auch die Meinungsbildung im Spitzenverband der landwirtschaftlichen Genossenschaften - dem DRV.
Die Bündelung der wirtschaftlichen und politischen Interessen aller Raiffeisen-Genossenschaften durch den DRV wird in den sieben Fachausschüssen eingeleitet.
Daneben üben zahlreiche Ausschüsse eine beratende Funktion aus.
Über den Fachausschüssen ist als Entscheidungsgremium das Präsidium angeordnet. Die Mitglieder des Präsidiums repräsentieren alle Sparten und Regionen der Raiffeisen-Organisation.
Zur Vorbereitung seiner Aufgaben bedient sich das Präsidium eines Präsidialausschusses, der sich aus dem Präsidenten und vier Vizepräsidenten zusammensetzt. Die Geschäfte des Verbandes werden durch den Hauptgeschäftsführer geführt. Er vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Wichtigstes Organ im Rahmen einer breit angelegten Meinungsbildung ist die Mitgliederversammlung. Aufgrund der Größe der Raiffeisen-Organisation wird diese als Vertreterversammlung abgehalten. Ihr gehören die direkten Mitglieder des DRV sowie 125 Vertreter der fünf Regionalverbände und des Fachprüfungsverbandes Halle an.
Die tägliche Arbeit und die Umsetzung der Beschlüsse der Entscheidungsgremien des DRV erfolgt in den Fachabteilungen.
Zusammensetzung der Gremien (Stand: März 2021)
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Präsidium
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Präsidialausschuss
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Fachausschuss Warenwirtschaft
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Fachausschuss Genossenschaftlicher Agrarhandel
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Fachausschuss Milchwirtschaft
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Fachausschuss Vieh- und Fleischwirtschaft
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Fachausschuss Obst-, Gemüse- und Gartenbauwirtschaft
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Fachausschuss Weinwirtschaft
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Fachausschuss Agrargenossenschaften