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17.03.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Neue Zentralstelle „Online-Überwachung Pflanzenschutz“

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Seit Februar 2020 überwacht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln im Internet. Nicht registrierte oder nicht sachgerecht arbeitende Händler und Produkte, die in Deutschland nicht zugelassen oder gar gefälscht sind, sollen so effektiver ermittelt werden können.

 

 

 

Im Februar 2020 hat beim BVL die Zentralstelle der Bundesländer „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist es, den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln (Meldung vom 25. Februar 2020) und Zusatzstoffen im Internet zentral zu kontrollieren und sicherer zu machen. Das zunächst zweijährige Projekt wird durch die Länder finanziert, gesteuert und beaufsichtigt.

Prinzipiell sind in Deutschland die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer für die Überwachung des Verkaufs von Pflanzenschutzmitteln zuständig. Da die Produkte beim Onlinehandel ortsunabhängig angeboten werden, erfolgt deren Kontrolle ab sofort zentral. Der Vollzug obliegt weiterhin den zuständigen Länderbehörden.

Die Zentralstelle „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ wird die Angebote von Auktionshäusern, auf Handelsplattformen oder auf Internetseiten einzelner Händler sichten. Mögliche Verstöße gegen die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts werden dokumentiert und die Kontaktdaten der Anbieter identifiziert. Im Auftrag der Bundesländer kann die Zentralstelle auch Proben der im Internet angebotenen Ware beschaffen. Die Rechercheergebnisse werden anschließend an die zuständigen Behörden in den Bundesländern beziehungsweise an die Kontaktstellen anderer EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Diese entscheiden über Maßnahmen vor Ort.

Das BVL weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Vertrieb von Pflanzenschutzprodukten in Internetshops grundsätzlich erlaubt ist. Es gelten die gleichen Vorschriften wie für Händler vor Ort (Meldung vom 9. Februar 2016): Sie dürfen nur Pflanzenschutzmittel vertreiben, die in Deutschland zugelassen sind. Händler müssen registriert sein und den Sachkundenachweis Pflanzenschutz besitzen. Pflanzenschutzmittel für professionelle Anwender dürfen nur verkauft werden, wenn der Käufer dem Händler seine Sachkunde nachweisen kann. Beim Verkauf muss der Händler den Käufer über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels informieren. Hierzu gehören insbesondere Verbote und Beschränkungen. Ein bloßer Hinweis auf die Gebrauchsanleitung ist dabei nicht ausreichend. Auch im Online- und Versandhandel besteht eine Beratungspflicht. Da in der Regel kein direktes Verkaufsgespräch stattfindet, müssen zu den angebotenen Pflanzenschutzmitteln die entsprechenden Informationen in schriftlicher Form bereitgestellt werden.

Des Weiteren müssen sich auch Online- und Versandhändler die Sachkunde des Käufers nachweisen lassen, bevor sie Profi-Pflanzenschutzmittel veräußern. Wie sich das in der Praxis umsetzen lässt, ist in der Leitlinie zum Onlinehandel mit Pflanzenschutzmitteln beschrieben (Meldung vom 16. März 2016).

Pflanzenschutzmittel dürfen in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie vom BVL zugelassen sind. Im Zulassungsverfahren werden Mittel auf ihre Sicherheit für den Anwender, die Wirksamkeit gegenüber Schadorganismen, die Verträglichkeit für Kulturpflanzen und auf die Unbedenklichkeit hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den Naturhaushalt, das Grundwasser sowie den Verbraucher untersucht. Über die auf dem Produkt aufgedruckte Zulassungsnummer kann auf der BVL-Homepage (www.bvl.bund.de/infopsm) überprüft werden, ob ein Pflanzenschutzmittel zugelassen ist, der Abverkaufsfrist unterliegt oder nicht mehr gehandelt werden darf. In der „Online-Datenbank“ sind zugelassene Mittel mit ihrem Zulassungsende angegeben. Anwendungsfreundlicher ist der Pflanzenschutz-Manager bei raiffeisen.com. Hier werden auch die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt, die unbedingt berücksichtigt werden sollten, da die Gefahrstoff-Angaben des BVL äußerst lückenhaft sind.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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