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07.10.2019
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

NAP-Leitlinie Arznei- und Gewürzpflanzen

OGG Pflanzen Blumen (Fo)

Das BMEL hat eine weitere Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz veröffentlicht. Die Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Arznei-und Gewürzpflanzen enthält detaillierte Hinweise zum Anbau von Arznei- und Gewürzpflanzen und zum Umgang mit Schädlingen und Krankheiten. Viele weitere Leitlinien im sind Anerkennungsverfahren.

 

Mit Meldung vom 24. Februar 2015 haben wir über den Wissenschaftlichen Beirat zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) der Bundesregierung berichtet (Homepage des NAP). Eine wichtige Funktion des Beirats besteht in der Bewertung und Genehmigung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes, die von den jeweils betroffenen Akteuren erstellt worden sind.

Inzwischen gibt es Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau, zum Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, für die Deutsche Bahn, zum integrierten Pflanzenschutz im Mais. sowie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz.

Im Bundesanzeiger vom 2. Oktober 2019 die ist nun als weite Bekanntmachung zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 2. Mai 2019 die von

– der Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e.V. (FAH) und

– dem Deutscher Fachausschuss für Arznei-, Gewürz-und Aromapflanzen

erarbeitete
Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Arznei-und Gewürzpflanzen veröffentlicht worden. Die Leitlinie wird damit in Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen. Sie enthält detaillierte Hinweise zum Anbau von Arznei- und Gewürzpflanzen, über vorbeugende Maßnahmen zur Schadorganismenregulation, zur Überwachung von Schadorganismen, zu Pflanzenschutzmaßnahmen und zu chemischen Pflanzenschutzmitteln. Beschrieben werden auch Resistenzvermeidungsstrategien sowie die Dokumentation und Erfolgskontrolle. Darüber hinaus enthält die Leitlinie eine Vielzahl konkreter Beispiele von Kulturpflanzen und deren Krankheiten.

Diverse weitere Leitlinien liegen bislang lediglich als Entwurf vor und warten noch auf Anerkennung: Kartoffeln, Hopfen, Wein, Obst- und Gemüse, Getreide, Haus- und Kleingarten, Golfplatzpflege, Öffentliches Grün, Baumschulen und Forst.

Der NAP wurde 2013 verabschiedet. Er umfasst unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes. U. a. soll das Maßnahmenpaket dazu führen, dass Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt entstehen, bis 2023 um weitere 30 % reduziert werden.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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