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29.04.2021
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Leitlinie integrierter Pflanzenschutz im Getreidebau

Ware re Getreideernte von hinten 2006

Das BMEL hat als weitere Leitlinie die zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau veröffentlicht. Die vom DBV und den Landesbauernverbänden erstellte Leitlinie enthält detaillierte Handlungsanweisungen für die Kontrolle der wichtigsten Schaderreger sowie vorbeugende Maßnahmen, Überwachungsmethoden und Bekämpfungsmaßnahmen.

 

Mit Meldung vom 24. Februar 2015 haben wir über den Wissenschaftlichen Beirat zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) der Bundesregierung berichtet (Homepage des NAP). Eine wichtige Funktion des Beirats besteht in der Bewertung und Genehmigung von kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes, die von den jeweils betroffenen Akteuren erstellt worden sind.

Inzwischen gibt es Leitlinien des integrierten Pflanzenschutzes im Zuckerrübenanbau, zum Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, für die Deutsche Bahn, zum integrierten Pflanzenschutz im Mais, für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz, im Sektor Arznei- und Gewürzpflanzen, im Kartoffelanbau, Haus- und Kleingarten, im Hopfenanbau, im Anbau von Ackerbohne, Körnererbse, Sojabohne und Süßlupinen sowie im Rapsanbau.

 

Im Bundesanzeiger vom 28. April 2021 ist nun als weitere Bekanntmachung zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 12. April 2021 die vom Deutschen Bauernverband mit seinen Landesbauernverbänden herausgegebene Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Getreidebau veröffentlicht worden. Die Leitlinie wird damit in den Anhang 1 des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen. 

Die Leitlinie Getreideanbau beschreibt in einem allgemeinen Teil in den Abschnitten

– Ganzheitliches Vorgehen und Sicherstellung der notwendigen Informationen,

– Maßnahmen, die einem Befall durch Schadorganismen vorbeugen und/oder ihn unterdrücken,

– Förderung und Nutzung natürlicher Regelmechanismen,

– Ermittlung des Befalls und Nutzung von Entscheidungshilfen,

– Anwendung nichtchemischer und chemischer Pflanzenschutzmaßnahmen,

– Erfolgskontrolle und Dokumentation

die allgemeinen Grundsätze des gesetzlich verpflichtenden integrierten Pflanzenschutzes.

Im speziellen Teil werden die häufigsten Probleme im Getreidebau (Unkräuter, tierische Schaderreger, Viren, Pilze und Lagerkrankheiten detailliert beschrieben und Möglichkeiten zur Vorbeugung und Behandlung aufgezeigt.

Der NAP wurde 2013 verabschiedet. Er umfasst unter Berücksichtigung bereits getroffener Risikominderungsmaßnahmen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Indikatoren und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und Auswirkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf den Naturhaushalt. Die Zielvorgaben betreffen die Bereiche Pflanzenschutz, Anwenderschutz, Verbraucherschutz und Schutz des Naturhaushaltes. U. a. soll das Maßnahmenpaket dazu führen, dass Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt entstehen, bis 2023 um weitere 30 % reduziert werden.

Als Entwurf liegen noch diverse weitere Leitlinien vor: Wein, Obst- und Gemüse, Golfplatzpflege, Öffentliches Grün, Baumschulen sowie Forst.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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