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22.07.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Bewertung des europäischen Rechtsrahmens

Die Kommission beklagt Defizite bei der Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten. Dadurch kommt es zu Verzögerungen, die die Substitution alter Wirkstoffe behindern. Sie identifiziert 16 Bereiche mit Verbesserungsbedarf.

 

Mit RS Nr. 78/2009 haben wir über das „Europäische Pflanzenschutzpaket“ berichtet: Die Zulassungsverordnung (EG) Nr. 1107/2009 ersetzt seit dem 14. Juni 2011 die bis dahin geltende Richtlinie 91/414/EWG. Die Rahmenrichtlinie 2009/128/EG regelt die Anwendung. Sie musste in jedem Nationalstaat einzeln umgesetzt werden, in Deutschland mittels Pflanzenschutzgesetz und den zugehörigen Verordnungen.

Die Rückstandshöchstgehalts-Verordnung (EG) Nr. 396/2005 beziffert die europaweit harmonisierten Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel-Rückstände auf Lebensmitteln. Werden hier Werte abgesenkt, so müssen unmittelbar hiermit korrespondierende Zulassungen und ggf. Wirkstoffgenehmigungen angepasst werden.

Mit Meldung vom 22. Juli 2020 haben wir über die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag berichtet. Bezüglich der bestehenden Risiken für Mensch, Tier und Umwelt beim sachgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verweist die Bundesregierung auf den Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zur Bewertung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen vom 20. Mai 2020: Darin wird festgestellt, dass die Verordnung über Pflanzenschutzmittel zwar eindeutig das Potenzial habe, die gesetzten Ziele zu erreichen, diese bisher jedoch nur teilweise erreicht würden. Der Anteil der Wirkstoffe mit hohem Gefahrenprofil ist – so die Kommission – gering (2 %) und wird weiter zurückgehen, während der Anteil der Wirkstoffe mit weniger problematischem Profil relativ hoch ist (37 %) und weiter zunimmt. In dem Bericht strebt die KOM in sechzehn Bereichen Verbesserungen bei der Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens an.

Die Kommission erläutert, dass eine EU-Landwirtschaft, die völlig ohne Pestizide auskommt, kein realistisches Ziel sei, auch nicht für den ökologischen/biologischen Landbau, in dem ebenfalls eine begrenzte Zahl von Pestiziden verwendet werden darf. Pestizide seien ein wesentliches Hilfsmittel dafür, die Ziele der EU in den Bereichen Pflanzengesundheit, Lebensmittelsicherheit und Ernährungssicherheit zu erreichen – insbesondere angesichts des zu erwartenden zunehmenden weltweiten Bedarfs an Lebensmitteln infolge des Bevölkerungswachstums.

Im Rahmen ihres Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) hat die Kommission eine Bewertung der Verordnung über Pflanzenschutzmittel und der Verordnung über Rückstandshöchstgehalte vorgenommen.

Die Kommission bescheinigt der Zulassungsverordnung das Potenzial, die gesetzten Ziele zu erreichen, einschließlich der Erhöhung des Anteils von Stoffen mit geringem Risiko, doch werden diese Ziele aufgrund von Effizienzproblemen nur teilweise erreicht. De facto komme es bei der Durchführung zu erheblichen Verzögerungen bei der Genehmigung und der Erneuerung der Genehmigung von Wirkstoffen sowie der (Wieder-)Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Dies hat zur Folge, dass die Genehmigungszeiträume für Wirkstoffe um mehrere Jahre verlängert werden müssen, damit der Entscheidungsprozess abgeschlossen werden kann, während gleichzeitig auch der Marktzugang für Wirkstoffe mit geringem Risiko verzögert wird und Wirkstoffe auf dem Markt verbleiben, bei denen letztlich festgestellt wird, dass sie die Genehmigungskriterien nicht mehr erfüllen. Zudem seien Kosten und Arbeitslast der Genehmigung von Wirkstoffen und deren Erneuerung sowie der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht gerecht auf die Mitgliedstaaten verteilt. Gleichzeitig fordern weite Teile der Bevölkerung meht Transparenz bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln.

In dem Bericht werden 16 Bereiche aufgezeigt, bei denen sich kurz- und mittelfristig Verbesserungen bei der Umsetzung herbeiführen ließen:

  1. Bessere Umsetzung – Beseitigung von Verzögerungen und mehr Transparenz
  2. Bessere Anwendung der Ausschlusskriterien (anhand der Einstufung gemäß CLP-Verordnung).
  3. Die vergleichende Bewertung von Substitutionskandidaten vereinfachen
  4. Kumulative Risikobewertung (Meldung vom 15. Juli 2020)
  5. Umwelt- und Biomonitoring
  6. Umweltschutzziele festlegen und Leitlinien aktualisieren
  7. Das Zonensystem für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verbessern
  8. Lösungen für geringfügige Verwendungen
  9. Vermehrte Beaufsichtigung von Notfallzulassungen
  10. Die Notwendigkeit von Versuchen mit Wirbeltieren weiter verringern
  11. Nachhaltigen Pflanzenschutz, Lösungen mit geringem Risiko und wirksame Risikominderung fördern
  12. Bessere Durchsetzung der Verordnung über Pflanzenschutzmittel (VO Nr. 1107/2009)
  13. Bessere Durchsetzung der Verordnung über Rückstandshöchstgehalte (VO (EG) Nr. 396/2005)
  14. Schnellere Reaktion auf neu aufkommende Fragen zu Rückstandshöchstgehalten und den technischen Fortschritt
  15. Nutzung der „grünen Diplomatie“, um unsere grüne Agenda für Pestizide voranzubringen
  16. Die interne Kohärenz und die Kohärenz mit anderen EU-Rechtsvorschriften verbessern

Hier fordert die Kommission die Mitgliedsstaaten zu einer besseren Umsetzung auf.

Ggf. überarbeiten will die Kommission die Rückstandshöchstgehalts-Verordnung: Dabei geht es um Einfuhrtoleranzen für Wirkstoffe, die in der EU nicht mehr genehmigt sind.

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logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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