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20.07.2020
Pflanzenschutz / Arbeitssicherheit: Persönliche Schutzausrüstung

Arbeitskleidung mit 245 g/m² als PSA geeignet

2017_10_06_Ware_PSM-Schutzkleidung

Gemäß neuer Beurteilung des BVL ist Arbeitskleidung aus einem Polyester- /Baumwoll-Mischgewebe (mind. 65% Polyester) schon ab einer Mindeststoffdichte von 245 g/m² als Persönliche Schutzausrüstung geeignet.

 

Seit Mai 2018 setzt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Anwender fest. Die Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind in der BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ beschrieben (Meldung vom 6. Oktober 2017). Mit Meldung vom 18. Dezember 2019 haben wir über die BVL-Datensammlung über Persönliche Schutzausrüstungen berichtet. Mit Meldung vom 8. Januar 2020 haben wir erläutert, welche dicht schließende Fahrerkabinen PSA ersetzen.

In der BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Pflanzenschutz werden u. a. die Kriterien für Arbeitskleidung vorgegeben, die für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und bei Nachfolgearbeiten geeignet ist. In der aktuell noch gültigen Fassung aus dem Jahr 2017 ist festgelegt, dass geeignete Arbeitskleidung aus einem Polyester/Baumwolle-Mischgewebe (mind. 65% Polyester) mit einer Mindeststoffdichte (Grammatur) von mindestens 250 g/m² hergestellt sein muss.

Eine Überprüfung der Faktenlage hat nun ergeben, dass eine Grammatur von 245 g/m² für entsprechende Arbeitskleidung ausreichend ist. Dies teilt das BVL im Rahmen einer Fachmeldung vom 20. Juli 2020 mit. Der bisher geltende Mindestwert von 250 g/m² wird somit ab sofort leicht abgesenkt. Durch die Anpassung des Wertes der Mindeststoffdichte an einen gängigen Marktstandard für Mischgewebe wird das Angebot an Arbeitskleidung, die den Anforderungen des BVL entspricht, maßgeblich erweitert. Die Grammatur von Arbeitskleidung ist am Produkt vermerkt oder kann im (online-) Handel erfragt bzw. eingesehen werden.

Alternativ kann auch Arbeitskleidung mit geringerer Grammatur gewählt werden, sofern sie nach den Leistungsanforderungen einer internationalen Norm (EN ISO 27065) für Schutzkleidung im Pflanzenschutz zertifiziert wurde. Zertifizierte Arbeitskleidung ist in der BVL-Datensammlung für persönliche Schutzausrüstung gelistet (www.bvl.bund.de/psa).

Eine im Pflanzenschutz beratende Landesbehörde hatte darauf hingewiesen, dass eine Grammatur von 245 g/m² einen gängigen Wert auf dem Markt der Arbeitsbekleidung darstellt. Das BVL hat diesen Hinweis aufgegriffen und eine Überprüfung der erforderlichen Gewebeeigenschaften initiiert. Dazu erfolgte eine fachliche Abstimmung mit der für Gesundheitsaspekte im Pflanzenschutz zuständigen Bewertungsbehörde (BfR), der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG) und dem deutschen Herstellerverband für persönliche Schutzausrüstung (IVPS e.V.). Die Expertenbeteiligung hat ergeben, dass eine Absenkung der Mindest-Grammatur auf 245 g/m² als vertretbar beurteilt wird. Die Vorschriften für Arbeitskleidung werden entsprechend geändert. Die neue Regelung gilt ab sofort und wird bei der nächsten Überarbeitung der BVL-Richtlinie berücksichtigt.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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