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04.09.2019
Kabinettsbeschlüsse zum Insektenschutz und Tierwohl:

Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt!

Franz-Josef Holzenkamp

Berlin, 4. September 2019. „Die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarstandorts Deutschland wird durch einige der heute getroffenen Entscheidungen massiv beeinträchtigt“, erklärt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), Franz-Josef Holzenkamp. 

Die Umsetzung des Aktionsprogamms Insektenschutz wird zu erheblichen Belastungen für die Agrarwirtschaft führen, insbesondere zur eingeschränkten Nutzung landwirtschaftlicher Flächen. „Insektenschutz ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und betrifft auch Kommunen und Gartenbesitzer“, ergänzt Holzenkamp. Entscheidend ist für den DRV, dass die zukünftig höhere Umschichtung von EU-Geldern aus der ersten in die zweite Säule der Agrarwirtschaft direkt zu Gute kommt. „So können diese Mittel in geeignete Maßnahmen und Programme zum Insektenschutz fließen, schlägt der DRV-Präsident vor. 

„Der Erfolg des geplanten staatlichen Tierwohllabels am Markt wird wesentlich von der Festlegung praktikabler Kriterien abhängen“, unterstreicht Holzenkamp. Die Ausformulierung konkreter Tierwohlkriterien per Verordnung muss baldmöglichst erfolgen. Die dafür geplante Einbeziehung fachfremder Ministerien ist nicht zielführend. Der DRV begrüßt die Ankündigung von Bundesministerin Klöckner, während der Deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 eine europaweit harmonisierte Tierwohlkennzeichnung anzustoßen.

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.024 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 63,6 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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