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12.10.2017
Warenwirtschaft / Tierische Veredelung: Saatgut

Stellungnahme Saatgut zur Stoffstrombilanzverordnung

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Die Verbände der Saatgutwirtschaft wenden sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme an den Bundesrat, in der sie Vereinfachungen bei der Bilanzierung von Saatgut fordern. […] Mit Meldung vom 22. September 2017 haben wir über die nicht stattgefundene Beratung zur Stoffstrombilanzverordnung im Bundesrat berichtet. Im Vorfeld dieser Plenarsitzung hatten wir – gemeinsam mit dem BVA und dem BVO – die Bundesländer um Vereinfachungen bei der Bilanzierung von Zukaufsaatgut gebeten. Hintergrund sind die geringen Mengen an Nährstoffen, die durch Zukauf von Saatgut in den landwirtschaftlichen Betrieb eingebracht werden. Sie bewegen sich in einem Bereich unterhalb von 5 kg Stickstoff und 0,7 kg Phosphor je ha Aussaatfläche. Dennoch sieht die Verordnung eine Differenzierung in bis zu sechs Gruppen je Kulturpflanze (Gerste) vor. Die Unterscheidung führt zu einer Stufung um jeweils 700 g N je ha, ist jedoch mit hohem Aufwand bei den Inverkehrbringern, den Landwirten und den Kontrollstellen verbunden. Gemeinsam mit – dem Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V., – dem Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger e.V., – dem Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V., – dem Bundesverband der VO-Firmen e. V. hat der Deutsche Raiffeisenverband sich deshalb mit einer kurzen  an die beratenden Ausschüsse im Bundesrat gewandt und eine deutliche Vereinfachung mittels kulturartenspezifischer Standard-Tabellenwerte gefordert. Damit die StoffbilV zum 1. Januar 2018 in Kraft treten kann, ist eine Beschlussfassung ist am 3. oder am 24. November 2017 notwendig. Erfolgt keine Einigung auf Bundesebene, können die zuständigen Behörden der Länder individuelle Anforderungen an die Bilanzierung stellen.


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Landwirtschaftliche Betriebsmittel
Telefon: 030 856214-533
   

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