Zurück
22.06.2020
Corona-Pandemie

Stellungnahme des BfR zur Virusübertragung durch Fleisch

Am 19.Juni teilte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Stellungname mit, dass eine Übertragung von Coronaviren über Fleischwaren oder andere Lebensmittel nach dem derzeitigen Stand des Wissens unwahrscheinlich ist.

Theoretisch sei eine Kontamination von Fleisch oder Fleischwaren mit Coronaviren während der Schlachtung oder bei der Fleischzerlegung und – verarbeitung möglich. Dem BfR sind jedoch bislang keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über den Verzehr von Fleischwaren oder Kontakt mit kontaminierten Fleischprodukten bekannt. Landwirtschaftliche Nutztiere wie Schweine oder Hühner sind nach gegenwärtigem Wissensstand nicht mit SARS-CoV-2 infizierbar und können das Virus somit über diesen Weg nicht auf den Menschen übertragen. „Coronaviren können sich in oder auf Lebensmitteln nicht vermehren, sie benötigen dazu einen lebenden tierischen oder menschlichen Wirt“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. „Für Coronaviren und SARSCoV-2 gibt es keine Hinweise, dass es durch den Verzehr von Lebensmitteln, wie Fleisch und daraus hergestellten Produkten, zu einer Infektion des Menschen kommt. Sollte es neue und wissenschaftlich stichhaltige Informationen zu diesem Thema geben, werden wir diese prüfen, bewerten und darüber unverzüglich informieren.“ 

Wer sich vor lebensmittelbedingten Infektionen schützen möchte, kann Fleisch und Geflügel grundsätzlich vor dem Essen ausreichend und gleichmäßig erhitzen.

Grundsätzlich können Coronaviren von einer infizierten Person auf Wurst und Fleisch übertragen werden, wenn Hygieneregeln missachtet werden, beispielweise durch direktes Niesen oder Husten oder über verunreinigte Hände. Jedoch minimieren die üblicherweise einzuhaltenden Hygieneregeln und Schutzmaßnahmen in den Schlacht- und Zerlegebetrieben das Kontaminationsrisiko von Fleisch und Fleischwaren mit Krankheitserregern, was auch für SARS-CoV-2 gilt. Eine Schmierinfektion einer weiteren Person erscheint nur dann theoretisch möglich, wenn diese Lebensmittel kurz nach der Kontamination berührt und das Virus dann über die Hände auf die Schleimhäute der Nase, der Augen oder des Mundes übertragen wird. Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt wäre eine Übertragung durch Schmierinfektion nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination denkbar. Beim derzeitigen Ausbruch mit SARS-CoV-2 spielt der Übertragungsweg durch den Verzehr von Fleischwaren nach dem jetzigen Stand des Wissens keine Rolle.

 

Die komplette Stellungnahme des BfR finden Sie hier.

 

Meist   gelesen