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18.12.2020
Warenwirtschaft: Nachhaltigkeit in der Finanzwirtschaft

Stellungahme des DRV zum Entwurf eines delegierten Rechtsaktes für ein nachhaltiges Finanzwesen der Europäischen Kommission

Europa

Im Rahmen des Konsultationsprozesses für ein europäisches Klassifizierungssystem für grüne Investitionen hat der DRV eine Stellungnahme abgeben. Damit beteiligt sich der DRV erneut am Diskussionsprozess zu Fragen der nachhaltigen Finanzierung, welche perspektivisch auch die Agrar- und Ernährungsbranche betreffen werden. Wir hatten Sie zuletzt mit Meldung vom 12.09.2020 informiert.

Die EU-Kommission plant, die Finanzwirtschaft gesetzlich zu verpflichten, eine Lenkungsfunktion hin zu nachhaltigen Anlageformen zu übernehmen. In der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) sollen zukünftig Nachhaltigkeitskriterien – auch für die Land- und Forstwirtschaft – festgelegt werden. In der Stellungnahme weist der DRV die Verantwortlichen in der EU-Kommission auf die aus landwirtschaftlicher und genossenschaftlicher Sicht besonders kritischen Punkte im delegierten Rechtsakt hin:

  • Nachhaltigkeit in der Land- und Agrarwirtschaft ist bereits durch das Fachrecht auf europäischer und nationaler Ebene hinreichend definiert
  • Sustainable Finance darf nur auf freiwilliger Basis und nur für zukünftige Finanzierungen angewandt werden, um bestehende oder Anschlussfinanzierungen nicht zu gefährden!
  • Bereits erbrachte Leistungen zu mehr Nachhaltigkeit der Land- und Agrarwirtschaft anerkennen!
  • Genossenschaften als nachhaltig wirtschaftende Rechtsform anerkennen!
  • Die Regelungen zu Sustainable Finance dürfen die Kreditversorgung der Agrar- und Ernährungswirtschaft nicht gefährden!
  • Nachhaltigkeit verfolgt das Ziel, unternehmerische Prozesse zu verbessern und darf nicht für Verbote herangezogen werden!
  • Der bürokratische Aufwand zur Umsetzung der Regelungen zu Sustainable Finance muss auf ein Minimum reduziert werden!

Rückmeldefrist im Konsultationsprozess zu dem o.g. delegierten Rechtsakt ist Freitag der 18.12.2020. Wird der Rechtsakt von der Kommission angenommen, haben Rat und Europaparlament zwei Monate Zeit um Einwände zu erheben. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt die Offenlegungspflicht zu Klimaaspekten von Finanzmarktteilnehmern ab dem kommenden Jahr.

In 2021 sind weitere Veröffentlichungen von delegierten Rechtsakten zu den verbleibenden Umweltzielen der Taxonomie Verordnung vorgesehen (Schutz des Ökosystems, Vermeidung von Verschmutzung, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Schutz von Wasser- und Meeresressourcen). Der DRV wird den Prozess in enger Abstimmung mit den anderen Verbänden der Grünen Branche und dem Dachverband der europäischen Genossenschaftsverbände COGECA begleiten.

Wir werden Sie über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten. Im Anhang finden Sie die Stellungnahme des DRV sowie die Stellungnahme von COPA COGECA zum delegierten Rechtsakt (Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz im Rahmen der Taxonomie Verordnung).

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In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
Agrargenossenschaften, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-410

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