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06.03.2019
Warenwirtschaft/Agrargenossenschaften

REDcert-Flächenverzeichnis freigeschaltet

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Eine wesentliche europarechtliche Nachhaltigkeitsanforderung ist, dass die Biomasse von Flächen stammt, die bereits zum Referenzstichtag 01.01.2008 den Status einer Ackerfläche hatten. REDcert hat zum 1. März 2019 eine Datenbank zur dauerhaften Sicherung der Bestandsverzeichnisse für den Nachweis des Flächenstatus 1. Januar 2008 freigeschaltet. Der DRV bittet alle Genossenschaften, dass in der Anlage beigefügte Merkblatt an die Landwirte mit den diesjährigen Selbsterklärungen weiterzuleiten.

Seit der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG im Jahr 2010 gelten für die Erzeugung von Biomasse, die zur Herstellung von Biokraftstoffen verwendet wird, Nachhaltigkeitskriterien. Die Einhaltung dieses Nachhaltigkeitskriteriums bestätigt der Erzeuger gegenüber seinem Abnehmer durch die für jedes Jahr abzugebende „Selbsterklärung“. In Punkt 2 der Selbsterklärung heißt es: „Die Biomasse unter 1 stammt von Ackerflächen, die bereits vor dem 01.01.2008 Ackerfläche waren. Sie stammt ferner nicht von schützenswerten Flächen…, die nach dem 01.01.2008 in Ackerland umgewandelt worden sind.“ In der Praxis erfolgt der Nachweis über den Ackerstatus zum 01.01.2008 in der Regel durch Vorlage des Bestandsverzeichnisses des GAP-Direktzahlungsantrages aus dem Jahr 2008. Dieses enthält neben der Nutzungsart im betreffenden Antragsjahr 2008 auch Angaben zur Vorfrucht bzw. Vornutzung, sodass mithilfe dieser Angaben bei Kontrollen auf den Status der Fläche zum Referenzstichtag 01.01.2008 geschlossen werden kann.

Spätestens ab 2021 wird diese Nachweispflicht auf Energiepflanzen zur Strom- und Wärmeerzeugung erweitert. Ohne einen belastbaren Nachweis über den Ackerstatus der Fläche zum Referenzstichtag gilt die Biomasse als nicht nachhaltig. In der Folge drohen wirtschaftliche Nachteile bei der Vermarktung der Biomasse.

Der DBV hatte vor dem Hintergrund der im Jahr 2018 endenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren für die im Direktzahlungsverfahren verwendeten Dokumente bereits mit Meldung vom 17. Dezember 2017 die dauerhafte Archivierung der Bestandsverzeichnisse aus dem Jahr 2008 empfohlen.

Um eine sichere Archivierung der Unterlagen über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist hinaus zu erleichtern, stellt die REDcert GmbH unter https://www.flaechendaten.de ein Flächenverzeichnis zur Verfügung. Das Register erlaubt eine verlustsichere und datenschutzkonforme Hinterlegung von Flächenangaben und kann als Flächenarchiv genutzt werden. Die Nutzung des Flächenverzeichnisses ist freiwillig und kostenlos. Nach der Registrierung haben Nutzer die Möglichkeit, Fläche, Flächennummer, Flächenverzeichnis, Schlagbezeichnung, Haupt- oder Teilfläche usw. einzugeben und zu archivieren. Ein Abruf bzw. Ausdruck der eingetragenen Flächen ist durch den Nutzer jederzeit möglich. Für Fragen und weitere Informationen stehen die REDcert GmbH und der DRV gern zur Verfügung.

 

 

Download öffentlich


 
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In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
Agrargenossenschaften, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-410

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