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16.10.2015
Warenwirtschaft / Logistik: Gefahrstoffe

Muster-Gefährdungsbeurteilung

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
In enger Zusammenarbeit mit der BGHW, der R+V-Versicherung und Spezialisten aus den Raiffeisen-Hauptgenossenschaften erarbeitet der DRV einen Leitfaden für die Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen. Als weitere Arbeitshilfe steht nun eine Muster-Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung. Mit Meldung vom 16. Juli 2015 haben wir über unseren Leitfaden für die Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen berichtet. Er richtet sich an sämtliche Unternehmen und Personen, die Gefahrstoffe, beispielsweise Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide, Reinigungs- und Desinfektionsmittel usw., lagern oder abgeben, insbesondere im Umfeld der Land- und Forstwirtschaft, also an Genossenschaften, Landhändler, Land- und Forstwirte, Garten- und Landschaftsbauer, Gärtner etc. Der Textteil des Leitfadens ist zwar noch nicht abgeschlossen, es stehen aber bereits zahlreiche Arbeitshilfen zur Verfügung. Als weitere Arbeitshilfe hat der DRV nun eine umfängliche  herausgegeben. Diese ist konzipiert für Läger, in denen ausschließlich in transportrechtlich zugelassenen Gebinden gelagert wird (passive Lagerung), wobei Gefahrstoffe weder um-, noch abgefüllt werden und somit im Normalbetrieb keine Gefahrstoffe freigesetzt werden. Die Arbeitshilfe beschreibt in neun Schritten die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung:
  1. Ermittlung der Rahmendaten und Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt.
  2. Ermittlung der in der Betriebsstelle vorhandenen Stoffe und Gemische, von denen eine Gefährdung für die Beschäftigten ausgehen kann.
  3. Untersuchung der Betriebsvorgänge und betrieblichen Tätigkeiten daraufhin, ob Gefahr-stoffe vorhanden sind, gehandhabt werden, freigesetzt werden können oder entstehen können.
  4. Festlegung von Sollzuständen, bei denen eine Gefährdung für Beschäftigte ausgeschlossen werden kann, einschließlich der Betrachtung der eingesetzten Arbeitsmittel (bspw. Regalsysteme, Stapler oder handgeführte Flurförderzeuge).
  5. Vergleich der vorgefundenen Ist-Zustände mit den vorher definierten Sollzuständen.
  6. Dokumentation der Abweichungen der vorgefundenen Ist-Zustände von den definierten Sollzuständen.
  7. Bewertung der Abweichungen.
  8. Festlegung der einzuleitenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und deren Dringlichkeit. Festlegung von Verantwortlichkeiten. Dokumentation.
  9. Rückmeldung an die Unternehmensleitung über Ergebnisse der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung und durchgeführte bzw. beabsichtigte Maßnahmen.
Die Arbeitshilfe enthält darüber hinaus eine individuell nutzbare .


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel, Verkehr und Logistik
Telefon: 030 856214-533

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