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03.05.2021
Warenwirtschaft: Ackerbaustrategie

Modell- und Demonstrationsvorhaben werden gefördert

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sucht Projektträger, die – gegen Kostenerstattung – die Handlungsfelder aus der Ackerbaustrategie im Rahmen von Modell- und Demonstrationsvorhaben in innovative Maßnahmen umsetzen und deren Wirksamkeit belegen. Die landwirtschaftlichen Demonstrationsbetriebe werden dann im nächsten Schritt ausgewählt.

 

Am 19. Dezember 2019 hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die BMEL-Ackerbaustrategie 2035 als Diskussionspapier vorgestellt (Meldung vom 19. Dezember 2019). Sie geht zurück auf eine entsprechende Vereinbarung im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung. Der DRV hatte dazu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben: Der DRV begrüßt den breit gespannten Ansatz, der deutlich über die ursprünglich im Koalitionsvertrag beschriebene Zielsetzung hinausgeht. Im Detail zeigt der DRV jedoch verschiedene Aspekte auf, die eine deutliche Nachbesserung notwendig machen. Insbesondere befürchtet der DRV eine zunehmende Abkehr von den Prinzipien der freien Marktwirtschaft (Meldung vom 15. August 2020).

Im Bundesanzeiger vom 29. April 2021 ist nun die Bekanntmachung Nr. 13/21/32 über die Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben: Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau vom 14. April 2021 veröffentlicht worden. 

Darin sucht das BMEL Anbieter von Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen („Projektbetreuung“) als Projektnehmer, die – im Rahmen entsprechender Förderprojekte – Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich Integrierter Pflanzenbau – Ackerbau durchführen. Diese Projektnehmer sollen im jeweiligen Bundesland die an den Modell- und Demonstrationsvorhaben teilnehmenden Betriebe („Demonstrationsbetriebe“) bei der Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen, Verfahren und Erkenntnisse betreuen. Die Demonstrationsbetriebe erproben und belegen die Umsetzbarkeit der Maßnahmen für ihre Berufskollegen. Eine Aufforderung zur Bewerbung als Demonstrationsbetrieb erfolgt im nächsten Schritt mit separater Bekanntmachung. Die übergeordnete Koordination und Auswertung der geförderten Vorhaben obliegt dem Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgenabschätzung.

In jedem Vorhaben sind in mindestens drei der folgenden, im Diskussionspapier „Ackerbaustrategie 2035“ benannten, fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder innovative Maßnahmen umzusetzen:

  • Boden Bodenschutz weiter stärken und Bodenfruchtbarkeit erhöhen
  • Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge Kulturpflanzenvielfalt erhöhen und Fruchtfolgen erweitern
  • Düngung Düngeeffizienz erhöhen und Nährstoffüberschüsse verringern
  • Pflanzenschutz Integrierten Pflanzenschutz stärken und unerwünschte Umweltwirkungen reduzieren
  • Pflanzenzüchtung Widerstandsfähige und standortangepasste Arten und Sorten nutzen
  • Digitalisierung Ackerbauliche Potentiale mithilfe der Digitalisierung optimal nutzen
  • Biodiversität Biodiversität in der Agrarlandschaft stärken
  • Klimaanpassung Klimaangepasste Anbaukonzepte umsetzen

Gegenseitige Abhängigkeiten sowie klimaschutz- und klimaanpassungsrelevante Aspekte sind im Rahmen einer systemorientierten Betrachtungsweise zu beachten.

Die Zuwendungsempfänger müssen entsprechende Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen nachweisen und im jeweiligen Bundesland als Einrichtung bereits langjährig etabliert sein, was auch die eingehende Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten, Betriebe und Akteure beinhaltet. Insbesondere ist ein aufgrund der derzeitigen Tätigkeiten basierender flächendeckender Zugang zu potentiellen Demonstrationsbetrieben in der Vorhabenbeschreibung plausibel darzulegen. Sie müssen in der Lage sein, produktneutrale Maßnahmen des Wissenstransfers in die Praxis (z. B. Online-Informationen, Feldtage, Hoftage) umzusetzen. Zuwendungsempfänger müssen zur Durchführung dieser Aufgaben über die geeigneten Kapazitäten in Form von qualifiziertem Personal verfügen und dieses regelmäßig schulen. Die weiteren Anforderungen bitten wir der Bekanntmachung zu entnehmen.

Projektskizzen (maximal 15 DIN A4 Seiten) können bis Dienstag, den 29. Juni 2021, 12.00 Uhr bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 324 – Agrarforschung, Entscheidungshilfe, Modellvorhaben eingereicht werden. Die eingereichten Vorhaben werden in einem wettbewerblichen Verfahren nach inhaltlicher Qualität der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel ausgewählt.

Download öffentlich


 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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