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01.02.2019
Warenwirtschaft: Biodieselimporte

EU verständigt sich mit Argentinien

Ware Energie Tank (ThS)

Die EU-Kommission hat sich am 30. Januar 2019 darauf verständigt, Argentinien die Einfuhr von bis zu 1,2 Mio. t Soja-Biodiesel pro Jahr zu gestatten. Darüber hinaus gehende Mengen sollen mit Strafzöllen belegt werden. Diese Entscheidung dürfte die europäische Biodieselwirtschaft einschließlich den Rapsmarkt weiter unter Druck setzten. Wir hatten Sie zuletzt mit Meldung vom 18. Dezember 2018 über diesen Sachverhalt informiert.

Die EU-Kommission hat am 30. Januar 2019 mit Argentinien den Streit über Biodieselimporte beigelegt. Demnach darf das Land zukünftig zu definierten Mindestpreisen insgesamt bis zu 1,2 Mio. t Biodiesel pro Jahr nach Europa ohne Restriktionen einführen. Pro Quartal darf maximal 37 % der jährlichen Gesamtmenge eingeführt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die gesamte Menge in einem kurzen Zeitraum eingeführt wird. Grund für diese Regelung ist die Tatsache, dass argentinischer Soja-Biodiesel aufgrund seiner physikalischen Eigenschaften dem Dieselkraftstoff nur im Sommerhalbjahr beigemischt werden kann. Gleichwohl könnte in diesem Zeitraum fast 74 % der Gesamtmenge eingeführt werden. Dies dürfte einen starken Druck auf den Markt ausüben. Der europäische Markt für Biodiesel beläuft sich auf rund 12 Mio. t, das argentinische Importkontingent stellt somit einen Anteil von 10 % am Gesamtmarkt dar.

Ob die vereinbarten Mindestpreise die Vorzüglichkeit des argentinischen Biodiesels reduzieren, bleibt abzuwarten. Die Mindestpreise sollen den Durchschnitt der Weltmarktpreise der jeweils letzten drei Monaten für Soja darstellen. Bei steigenden Weltmarktpreisen wäre argentinische Ware bei einer solchen Berechnung im Vorteil, bei sinkenden allerdings im Nachteil.

Darüber hinaus will die EU-Kommission per Verordnung alle Importmengen über 1,2 Mio. t mit einem Strafzoll belegen.

Der ausgehandelte Kompromiss soll zeitnah in Kraft treten, die Strafzölle werden nach unserem Kenntnisstand durch Verordnung Ende Februar erlassen.

Wir werden Sie über den Sachverhalt auf dem Laufenden halten.

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