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07.05.2021
Presseinformation: Bundestag beschließt Umsetzung der UTP-Richtlinie

Erweiterung des Anwendungsbereichs ist ein wichtiger positiver Schritt – Fairness muss auf allen Stufen gelten

Berlin, 7. Mai 2021. „Der Beschluss des Bundestages zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in der Lebensmittelkette (UTP) in nationales Recht ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness in der gesamten Wertschöpfungskette“, sagt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp. Sie stärkt die Position der genossenschaftlichen Unternehmen, deren Mitglieder die landwirtschaftlichen Erzeuger sind.

Insbesondere begrüßt der Deutsche Raiffeisenverband die zumindest befristete Erweiterung des Anwendungsbereiches über die ursprüngliche Umsatzgröße von maximal 350 Millionen Euro hinaus um eine weitere Stufe bis zu 4 Milliarden Euro. Die ursprüngliche Staffelung war willkürlich festgelegt worden und spiegelte nicht die tatsächlichen Machtverhältnisse im Markt wider. Holzenkamp: „Die Erweiterung ist eine wesentliche Verbesserung, durch die fehlende Gleichgewichte der Marktpartner auf jeder Handelsstufe besser berücksichtigt werden können. Faire Bedingungen sind auf allen Stufen des Handels unverzichtbar.“ Der DRV setzt darauf, dass eine nationale Evaluierung, die nun gesetzlich verankert ist, zu einer Verlängerung dieser Erweiterung führen wird.

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.766 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,2 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

 

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