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05.07.2024
Pressemitteilung: Entwurf zum Tierschutzgesetz im Bundesrat

"Weiterhin massiver Überarbeitungsbedarf“

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Adobe Stock / Countrypixel

Berlin, 05.07.2024. Besser, aber immer noch nicht gut. Der Bundesrat wählt bei der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes einen deutlich pragmatischeren und praxisorientierteren Ansatz als es der Entwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorsieht. Unterm Strich weist der Gesetzesentwurf aus Sicht des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV) jedoch nach wie vor starke Mängel und zu viele bürokratische Lasten auf. DRV-Geschäftsführer Dr. Christian Weseloh: „Die hohe Anzahl von 86 Verbesserungsvorschlägen zeigt deutlich, dass der Gesetzesentwurf weiterhin massiven Überarbeitungsbedarf hat.“

Der DRV begrüßt, dass der Bundesrat nicht den Ausschussempfehlungen bei der Anbindehaltung folgte: „Eine Übergangsfrist von zehn Jahren ist für die tierhaltenden Betriebe zwingend notwendig, ebenso eine Lösung für Kombinationshaltung unabhängig der Bestandsgröße“, betont Weseloh. 

Positiv bewertet Weseloh außerdem, dass es Anregungen seitens der Länder gibt, die Videoaufzeichnung für alle Schlachtbetriebe umzusetzen, da insbesondere kleinere Betriebe in den letzten Jahren auffällig waren. In größeren Schlachtbetrieben sind bereits heute Videoaufzeichnung Standard. Wichtig sei nun, diese Daten in behördlicher Hand zu belassen, die Kostenbelastung für die Betriebe im Auge zu behalten und bei der Kameraaufzeichnung den Fokus auf die Mensch-Tier-Interaktion zu legen. Außerdem begrüßt der DRV die Ausschussempfehlungen zu den kurativen Eingriffen bei Ferkeln. Weseloh: „Diese Empfehlungen führen zu mehr Tierwohl.“ 

 

Über den DRV
Der DRV ist der politische Spitzenverband aller Genossenschaften 
und genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.656 Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte mit 114.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 6.000 Menschen in Ausbildung einen Umsatz von 82,6 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Der DRV ist registrierter Interessenvertreter im Sinne des Lobbyregistergesetzes (Registernummer: R001376) und hat den Verhaltenskodex des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung akzeptiert.



 
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

Im Auftrag
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Pressesprecher
 
Mobil: +49 172 7196856
 

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