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12.02.2020
Warenwirtschaft / Tierische Veredelung: Düngung

DüngeV: Umweltbericht / Strategische Umweltprüfung

Bis zum 2. April 2020 kann jeder Betroffene zu den vorgesehenen Verschärfungen der DüV und den diesbezüglichen Umweltwirkungen Stellung beziehen.

 

Die vorgesehene Verschärfung der Düngeverordnung (DüV) erfordert eine vorherige Strategische Umweltprüfung. Die Richtlinie 2001/42/EG sowie das Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung schreiben die Prüfung von Umweltwirkungen für Pläne und Programme mit voraussichtlich erheblichen Umweltwirkungen vor.

Dabei sollen die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Maßnahmen der Verordnung zur Änderung der DüV sowie vernünftige Maßnahmenalternativen auf die Schutzgüter Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Flora, Fauna, Biodiversität, Wasser, Klima, Luft, Fläche, Boden, Landschaft, Kultur-und Sachgüter sowie mögliche Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern erörtert und bewertet werden.

Bereits am 4. September 2019 fand ein öffentlicher Scoping-Termin statt. Im Rahmen einer Diskussion unter Beteiligung betroffener Behörden des Bundes und der Länder sowie Wirtschafts-und Umweltverbänden wurde ein Gliederungsvorschlag für den Umweltbericht diskutiert und die geplanten Änderungen in der DüV vorgestellt. Darauf aufbauend wurden Hinweise zum Untersuchungsrahmen und Vorschläge für spezifische Fragestellungen gesammelt. Auch die zu wählenden vernünftigen Maßnahmenalternativen wurden im Dialog mit den Scoping-Teilnehmern festgelegt.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)  hat nun im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung den Umweltbericht veröffentlicht. Dieser bescheinigt, dass mit den beabsichtigten Änderungen der Düngeverordnung überwiegend positive oder neutrale Umweltwirkungen verbunden sind. Abweichende Maßnahme werden überwiegend negativ bewertet.

Der Umweltbericht liegt auch im BMEL in Bonn und Berlin zur Einsichtnahme aus. Entgegen der Regelungen zur Verbändeanhörung kann nun jeder Bürger zu den vorgesehenen Änderungen sowie den Einschätzungen des Ministeriums Stellung nehmen. Die Frist dazu läuft bis zum 2. April 2020 (weitere Informationen zum Verfahren auf der Internet-Seite des BMEL).



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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