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03.06.2019
Warenwirtschaft / Tierische Veredelung: Düngung

DüngeV: Kooperationen besser als minus 20 Prozent

DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp unterstützt den Vorstoß der CDU/CSU-Fraktion bezüglich Kooperationen zwischen Landwirtschaft und Wasserversorgern zur gezielten Verbesserung der Gewässerqualität. Die Teilnahme soll als Alternative zur 20 prozentigen Stickstoffreduktion gelten.

 

Mit Meldung vom 10. April 2019 haben wir über einen Meinungsaustausch zur Nachbesserung der Düngeverordnung berichtet, der am 8. April 2019 stattfand. Ziel war die Erarbeitung von Alternativvorschlägen zu einer pauschalen 20 %-Reduktion des Düngemitteleinsatzes in besonders gefährdeten Gebieten. Unmittelbar im Nachgang hatte DRV-Präsident Holzenkamp noch einmal schriftlich die wichtigsten DRV-Forderungen vorgebracht:

•  angemessene Frist zur wissenschaftlichen Evaluation DüngeV 2017

•  Alternativen zur Reduktion:

   – kleinräumigere Ermittlung des pflanzlichen Nährstoffbedarfs mittels moderner Sensorik

   – Verwendung von Düngemitteln mit stabilisiertem Ammonium. 

Mit Schreiben vom 21. Mai 2019 an die Staatssekretäre im BMEL und im BMU hat die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag als weitere Option eine verpflichtende Kooperation zwischen Landwirten und der Wasserwirtschaft in besonders betroffenen Gebieten vorgeschlagen (weitergehende Erläuterungen hierzu).

Im Rahmen eines Treffens von Bundesministerin Klöckner mit Vertretern der Länder am 22. Mai 2019 wurde diese Idee nicht aufgegriffen. Stattdessen wurde erörtert, die 20%-Deckelung auf den Betriebsdurchschnitt zu beziehen. Ausnahmen ggf. auch für Betriebe, die nicht mehr als 170 kg Gesamtstickstoff pro ha einsetzen (hauptsächlich Ökobetriebe und extensiv wirtschaftende konventionelle Betriebe).

DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp hat sich mit Schreiben vom 29. Mai 2019 mit der Kooperations-Idee an die Landwirtschafts- und Umweltminister der Länder gewandt und um deren Unterstützung geworben. Holzenkamp betont darin, dass Wasserkooperationen sich als sehr zielführend erwiesen haben und der DRV entsprechende Überlegungen deshalb ausdrücklich unterstützt. In Kooperationen können vor Ort und unter Einbindung aller Beteiligten konkrete Maßnahmen zielgerichtet festgelegt und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten getroffen werden. Dies erhöht die Akzeptanz auf allen Seiten.

Sofern entsprechende Kooperationen nicht verpflichtend eingeführt werden können, so sollte zumindest die Beteiligung an einer Gewässerkooperation als ausreichende Maßnahme akzeptiert werden, die eine Düngung unter Bedarf erübrigt.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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