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21.02.2020
Warenwirtschaft / Tierische Veredelung: Düngung

DüngeV im Bundesrat / vorerst keine EU-Klage

Das BMEL hat am 21. Februar 2020 die DüngeV dem Bundesrat zugeleitet. Verabschiedung am 3. April 2020 vorgesehen. EU-Klage vorerst vom Tisch.

 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 21. Februar 2020 fristgerecht die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet. Damit ist das offizielle Bundesratsverfahren eingeleitet. Die notwendige 6-Wochenfrist für die Verabschiedung am 3. April 2020 ist somit gewahrt.

Aufgrund der Intervention der CSU wurde die Verordnung nicht im Bundeskabinett verabschiedet. Deshalb handelt es sich nun um eine Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und nicht „… der Bundesregierung“. Neben dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das erforderliche Einvernehmen erteilt. Das reicht formal aus.

Die Kommission hatte unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, sei sie gezwungen, das Klageverfahren einzuleiten. Vorerst ist die Klage aber abgewendet.

Sofern der Bundesrat den Entwurf am 3. April 2020 unverändert billigt, kann die Bundesregierung per Verwaltungsvorschrift bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festlegen. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern soll die Ausweisung der Gebiete mit zusätzlichen Auflagen (so genannte ‚rote Gebiete‘) künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert erfolgen.

Unklar ist allerdings, ob der Widerstand aus Bayern und Rheinland-Pfalz und damit der fehlende Rückhalt innerhalb der Bundesregierung für die Verordnung Einfluss auf den weiteren politischen Prozess nimmt. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) will die neue Düngeverordnung zum Beispiel erst 2021 in Kraft treten lassen. Außerdem hat Bayern mehrfach angekündigt, dass es beim Düngeverbot für Zwischenfrüchte im Herbst in den roten Gebieten noch weitere Ausnahmen erwirken will.



 
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In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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