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06.04.2020
Corona-Pandemie: Raiffeisen-Märkte in Bayern

DRV-Präsident fordert Gleichbehandlung von Grundversorgern

In einem Schreiben an Staatsminister Hubert Aiwanger, MdL fordert DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp, die Diskriminierung ortsansässiger Grundversorger gegenüber Discountern zu beenden.

 

Mit Meldung vom 3. April 2020 haben wir über eine Niedersächsische Landesverordnung berichtet, die seit dem 4. April 2020 zwar die Öffnung von Raiffeisen-Märkten erlaubt, dafür jedoch den Betrieb von Autowaschanlagen verbietet.

In Bayern ist die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art untersagt. Ausgenommen hiervon sind – im Rahmen einer Positivliste – Geschäfte, die für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendig sind. Geregelt ist dies in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020. Während Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien usw. bayernweit hiervon ausgenommen sind, können Raiffeisen-Märkte allenfalls mittels Ausnahmegenehmigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden geöffnet werden. Dann i. d. R. allerdings beschränkt auf einzelne Sortimente. Der Rest muss abgesperrt werden.

Im ersten Schritt ist diese Regelung als Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit sicherlich notwendig und absolut richtig gewesen. Doch zwischenzeitlich bewirkt diese Positivliste bedenkliche Verschiebungen in den Handelsstrukturen: Filialisierte Lebensmitteldiscounter richten ihr Sortiment massiv in Richtung Heimwerker-Artikel und Gartenbedarf aus. Dort dürfen sämtliche Waren frei verkauft werden.

In einem Schreiben an den Bayerischen Staatsminister Hubert Aiwanger, MdL, zeigt DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp diesen Missstand auf und fordert, die Diskriminierung ortsansässiger Grundversorger gegenüber Discountern zu beenden.

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