Zurück
15.10.2021
Warenwirtschaft/Agrargenossenschaften: GAP

DRV gibt Stellungnahme ab

page-getreide2

Die bereits von der Bundesrepublik erlassenen Gesetze zur nationalen Umsetzung der GAP müssen durch verschiedene Verordnungen konkretisiert werden. Das BMEL hat bislang zwei Verordnungen den Verbänden zur Anhörung vorgelegt. Wir hatten Sie zuletzt mit Meldung vom 6. Oktober 2021 informiert. 

Die DirektzahlungenVO regelt unter anderem die Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen, der Junglandwirteförderung und der gekoppelten Einkommensstützung Mutterschafe/-ziegen und -kühe. 

Die KonditionalitätenVO ersetzt die bisher geltenden Cross-Compliance-Regelungen und Grundanforderungen an die Betriebsführung. Ihre Ausgestaltung wird zukünftig die Art der Flächennutzung entscheidend beeinflussen.

Der DRV hat sich in seiner Stellungnahme dafür ausgesprochen, das zukünftig auch Kleinst- und Kleinbetrieben mit einer Betriebsfläche unter einem Hektar Direktzahlungen gebündelt durch Erzeugerorganisationen/Genossenschaften gewährt werden. Eine solche Regelung dürfte insbesondere im Weinbau zum Tragen kommen.

Weiterhin fordert der Verband, den Anteil der nicht produktiven Flächen möglichst gering zu halten. Nur so kann die Landwirtschaft ihrem Beitrag zu einer ausreichenden Versorgung mit agrarischen Rohstoffen erfüllen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie in der Anlage. Wir bitten um Kenntnisnahme und werden Sie über den Fortgang des Verfahrens unterrichten. 

Download öffentlich
Schlagworte


 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
Agrargenossenschaften, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-410

Meist   gelesen