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07.10.2020
Presseinformation: Abgaberegelungen für Biozide

DRV fordert strenge, jedoch praktikable Regelungen

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Berlin, 7. Oktober 2020. Angesichts der erheblichen Gefahren, die von einer unsachgemäßen Verwendung von Bioziden ausgehen können, hält der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) strenge, jedoch praktikable Regelungen für Abgabe und Anwendung von Bioziden für unabdingbar. Das hat der DRV im Rahmen einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesumweltministerium herausgestellt. 

„Wir beschäftigen uns seit geraumer Zeit sehr intensiv mit den Abgaberegelungen von Gefahrstoffen jeglicher Art“, betont Dr. Michael Reininger, Referent für Betriebsmittel im DRV. Der Raiffeisenverband habe mehrere Leitfäden dazu veröffentlicht, die sehr stark nachgefragt würden. „Die derzeitigen Abgabebestimmungen für Biozide sind ein Graus, insbesondere was Rodentizide angeht“, erklärt Reininger. Deshalb begrüßt der DRV den Vorstoß des Umweltministeriums, die Regelungen zu überarbeiten und die Abgabe auf Personen zu beschränken, die die Mittel letztlich auch verwenden dürfen. 

Angesichts unterschiedlicher Verwendungsbeschränkungen und diversen Sachkunden, über die Abnehmer verfügen können, fordert der DRV ein simples System für die Kennzeichnung von Bioziden und einen Sachkundenachweis für Verwender. Dazu Reininger: „Wenn das Bundesumweltministerium seinen Vorsorgegedanken ernst meint, dann muss es den Abgebern ermöglichen, zweifelsfrei zu erkennen, wer was in welchen Mengen kaufen darf. Klarheit vor Bußgeld!“ 

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.984 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 64,9 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

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