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20.05.2020
Vieh und Fleisch: Arbeitsbedingungen in der Schlachtbranche

Bundeskabinett beschließt Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft

viehundfleisch Ferkel (ThS)

Als Reaktion auf die jüngsten Corona-Infektionen in mehreren Schlachthöfen hat das Bundeskabinett heute Eckpunkte für ein „Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft“ beschlossen. Diese enthalten 10 Punkte mit konkreten Schritten zur Veränderung der Situation in der Fleischwirtschaft. Die Kernpunkte sind unter anderem:

  • Verstärkte Kontrollen der Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzstandards
  • Verbot der Werksverträge; Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft sollen ab 2021 nur noch durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des eigenen Betriebes zulässig sein
  • Verpflichtende digitalen Arbeitszeiterfassung
  • Verdopplung des Bußgeldrahmens des Arbeitszeitgesetzes
  • Projekt "Faire Mobilität", womit ausländische Beschäftigte in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte sowie einschlägige Vorschriften aufgeklärt werden

Das komplette Programm finden Sie hier.

Die betroffenen Verbände und Unternehmen äußerten sich kritisch zu den Vorschlägen.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) unterstützt grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung, in der Fleischwirtschaft zu für alle Beschäftigten besseren Arbeitsbedingungen beizutragen. Das heute vom Bundeskabinett beschlossene generelle Verbot von Werkverträgen ausschließlich für die Fleischwirtschaft ist jedoch zu weitreichend. Stattdessen müssen Werkverträge so ausgestaltet werden, dass sie für alle Seiten fair und zuverlässig sind.

Die vollständige Pressemitteilung des DRV finden Sie hier.

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