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16.11.2020
Warenwirtschaft / Arbeitsschutz: Explosionsschutz

Branchen-Leitfaden zum Explosionsschutz

Gefahrendreieck Explosionsschutz

Als Hilfestellung für die Praxis haben die Verbände der Getreide- und Futtermittelwirtschaft einen gemeinsam erarbeiteten „Leitfaden Explosionsschutz in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft“ herausgegeben. Rahmenvertrag Anlagenprüfung für DRV-Mitglieder. IFF-Online-Tagung am 8. Dezember 2020.

 

Mit Meldung vom 20. Februar 2015 haben wir über die Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen berichtet, mit der – zum 1. Juni 2015 – die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) neu gefasst und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) entsprechend angepasst worden ist. U. a. waren die materiellen Anforderungen zum Brand- und Explosionsschutz aus der BetrSichV in die GefStoffV verlagert worden.

Der Konkretisierung dieser Verordnungen dient eine Vielzahl an Technischen Regeln sowie Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Letztendlich muss sich der Praktiker mit einen dichten Netzwerk aus Gesetzlichen Regelungen, Vorschriften und Angaben der Gerätehersteller sowie der Technischen Überwachungsorganisationen auseinandersetzen. Fehlerhafte Einschätzungen können folgenschwer sein. Schließlich können Staubexplosionen erhebliche Schäden anrichten.

Bundesverband Agrarhandel (BVA), Deutscher Raiffeisenverband (DRV), Deutscher Verband Tiernahrung (DVT) und Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS haben deshalb in einer Projektgruppe mit anerkannten Sachverständigen, Experten der zuständigen Berufsgenossenschaften und erfahrenen Praktikern betroffener Unternehmen einen „Leitfaden Explosionsschutz in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft“ erarbeitet, den sie nun gemeinsam herausgeben. Er ersetzt einen früheren Leitfaden aus dem Jahr 2005.

Der Leitfaden ist gedacht als Hilfestellung für die Praxis. Er soll sensibilisieren und zur praxisgerechten Umsetzung der einschlägigen Vorschriften beitragen. Er enthält eine Vielzahl von Übersichten und Schaubildern, die unmittelbar in die betriebliche Praxis übernommen werden können. Viele Beispiele veranschaulichen die Umsetzung der theoretischen Anforderungen in Getreideumschlaganlagen, Kraftfutterwerken und Mühlenbetrieben. Weiterführende Regelungen und bindende Rechtstexte sind mittels Verlinkungen einfach und rasch auffindbar.

Für die Prüfung elektrischer Anlagen hat die Raiffeisen Service GmbH mit der Deutschen Prüfservice GmbH einen Rahmenvertrag abgeschlossen (Meldung vom 18. November 2020), den alle DRV-Mitgliedsunternehmen nutzen können.

Am 8. Dezember 2020 veranstaltet die Internationale Forschungsgemeinschaft Futtermitteltechnik e.V. (IFF) eine Online-Fachtagung zum Brand- und Explosionsschutz in Mischfutterwerken und getreideverarbeitenden Betrieben. Teilnehmer von IFF-Mitgliedsunternehmen zahlen € 250, Nicht-Mitgliedsunternehmen € 320 (Programm IFF-Tagung).



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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