Zurück
10.04.2019
Warenwirtschaft/Agrargenossenschaften: Klimaschutz

BMEL legt Maßnahmenkatalog vor

Welt Nachhaltigkeit (ThS)

Die Bundesregierung will in einem noch für dieses Jahr geplanten Klimaschutzgesetz jeweils einzelnen Sektoren konkrete Reduktionsziele für den Ausstoß von CO2 vorschreiben. Wir hatten Sie zuletzt mit Meldung vom 26.02.2019 über dieses Thema informiert. Jeder einzelne Sektor ist aufgefordert, seinen Beitrag eigenverantwortlich zu leisten. Das BMEL hat dazu heute einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt, den wir Ihnen in der Anlage übersenden.

Auf der ersten Sitzung des sogenannten Klimakabinetts am heutigen Tag hat BM Klöckner einen Zehn-Punkte-Plan vorgelegt. Konkret will das Ministerium seine jährliche Einsparverpflichtung von 11 bis zirka 14 Mio. t CO2 bis zum Jahr 2030 wie folgt erreichen:

1.   Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Fläche

2.   Erhöhung der Energieeffizienz

3.   Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung

4.   Senkung der Stickstoffüberschüsse und -emissionen einschließlich Minderung der

      Ammoniakemissionen und gezielte Verminderung von Lachgasemissionen.


5.   Energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft

6.   Emissionsminderung in der Tierhaltung

7.   Vermeidung von Lebensmittelabfällen

8.   Humusaufbau im Ackerland

9.   Erhalt von Dauergrünland

10. Schutz von Moorböden und Reduzierung der Torfverwendung in Kultursubstraten

Insgesamt sollen die Ziele nach dem Willen des BMEL in erster Linie durch Effizienzsteigerungen und Anreize, nicht aber durch Verbote erzielt werden.

Aus Sicht des DRV sind die vom BMEL vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich positiv zu bewerten, da diese die Verantwortung für den Klimaschutz auf viele Schultern verteilen und auch die Verbraucher verpflichten, durch eine Reduzierung der Lebensmittelabfälle seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Weiterhin ist positiv anzumerken, dass die Ziele – wie vom DRV regelmäßig gefordert – durch Effizienzsteigerungen erreicht werden sollen.

Allerdings muss bei der konkreten Umsetzung der Ziele sichergestellt werden, dass den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten ausreichend Zeit für die Umsetzung von erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen gewährt wird. Weiterhin ist es erforderlich, dass die positiven Klimawirkungen der Biokraftstoffe auch dem Sektor Landwirtschaft und nicht wie bisher dem Verkehr angerechnet werden. Beim Schutz der Moorböden muss das Eigentumsrecht der Landwirte und Agrargenossenschaften gewahrt werden und eine klimaschonendere Bewirtschaftung der Böden möglich bleiben.

Der DRV wird Sie über den Fortgang der Beratungen informieren.

Download öffentlich
Schlagworte


 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
Agrargenossenschaften, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-410

Meist   gelesen