18.07.2014
Vieh und Fleisch: DRV Stellungnahme
Betriebliche Eigenkontrollen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen
![DRV: Deutscher Raiffeisenverband DRV: Deutscher Raiffeisenverband](/sites/default/files/styles/artikelbild/public/default_images/drv_image_0.jpg?itok=vSVrMy-3)
Der Deutsche Raiffeisenverband hat heute eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bezüglich der geforderten betrieblichen Eigenkontrollen in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen abgegeben.
Gemäß § 11 Absatz 8 des Tierschutzgesetzes hat seit dem 1. Februar 2014 jeder, der Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes eingehalten werden.
Details entnehmen Sie bitte der Stellungnahme des DRV im Anhang.
|
|
|
![]() |
Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Im Auftrag
Dipl.-Ing. agr. Elisabeth Hewicker
Vieh- und Fleischwirtschaft
Telefon: 030 856214-532
E-Mail: hewicker@drv.raiffeisen.de |
Kategorien