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02.06.2021
Genossenschaften: Nicht-Finanzielle Berichtspflichten

Ausweitung droht

Die EU-Kommission plant, die Nicht-finanzielle Berichterstattung auszuweiten. Insbesondere soll die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich erhöht werden. Genossenschaften sind nach dem vorliegenden Richtlinienentwurf derzeit grundsätzlich nicht von der Ausweitung betroffen (Ausnahme z. B. Genossenschaftsbanken). Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass sie im weiteren Verfahren in Brüssel oder im Zuge der nationalen Umsetzung durch die Bundesregierung in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund hat sich der DRV in einer Stellungnahme u. a. gegenüber dem Bundesministerium der Justiz positioniert. Der Verband fordert in erster Linie eine "Eins-zu-Eins"-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben und Erleichterungen für KMU.

Die EU-Kommission plant, die "Non-Financial-Reportung Directive" (NFRD) durch eine "Corporate Sustainability Reporting Direktive" (CSRD) zu ersetzten. Durch sie soll die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen und der Umfang der Berichtspflichten ausgeweitet werden. 

Wer ist zukünftig betroffen?

Während bislang nur Unternehmen von öffentlichem Interesse (Banken, Versicherungen, kapitalmarktorientierte Unternehmen) mit gleichzeitig mehr als 500 Mitarbeitern berichtspflichtig waren, sollen zukünftig alle großen Unternehmen i.S.d. Bilanzrichtlinie berichtspflichtig sein. Dies beträfe somit auch Unternehmen, die zwar mehr als 40 Millionen Euro Umsatz erwirtschaften und eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro haben, aber weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Nach ersten Schätzungen wird sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen allein in Deutschland von ca. 500 auf ca. 15.000 Unternehmen erhöhen.

Genossenschaften waren bislang von dem Regelungsbereich im Regelfalls nicht erfasst (Ausnahme Genossenschaftsbanken, kapitalmarktorientierte Unternehmen). Darin soll sich nach dem derzeitigen Willen der EU-Kommission auch nichts ändern, da Genossenschaften weiterhin nicht unter den Begriff "große Unternehmen" i. S. d. Bilanzrichtlinie fallen sollen. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Genossenschaften im weiteren Verfahren in Brüssel oder im Zuge der nationalen Umsetzung durch die Bundesregierung in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund hat sich der DRV in einer Stellungnahme u. a. gegenüber dem Bundesministerium der Justiz positioniert. Der Verband fordert in erster Linie eine "Eins-zu-Eins"-Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben und Erleichterungen für KMU.

Weiterer Zeitplan:

Der vorliegende Entwurf der EU-Kommission soll bis Sommer 2022 finalisiert werden. Die nationale Umsetzung der EU-Vorgaben soll bis Ende 2022 erfolgen. Damit müssen die betroffenen Unternehmen die neuen Pflichten ab 2023 berücksichtigen und in ihren Geschäftsberichten ab 2024 veröffentlichen.

Den Richtlinienentwurf sowie die vollständige Stellungnahme finden Sie in der Anlage. 

Der DRV wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass der Geltungsbereich der Richtlinie nicht erweitert wird und Genossenschaften damit im Regelfall nicht erfasst werden. Allerdings mehrt sich der Druck von Seiten der NGOs, sie aufzunehmen. Der DRV arbeitet bei diesem Thema eng mit dem DGRV und den Regionalverbänden zusammen.

Wir bitten um Kenntnisnahme und werden Sie über den Fortgang des Verfahrens unterrichten. 

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In Vertretung
RA Dipl.-Ing. agr. Guido Seedler
Getreide/Ölsaaten, Energierecht,
Agrargenossenschaften, Verkehr und Logistik
 
Telefon: 030 856214-410

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