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15.09.2020
Vieh und Fleisch: Afrikanische Schweinepest

Aktualisierung der FAQ zum Thema Nutzungseinschränkungen und Schadensersatz

Die DRV-FAQ zur ASP wurden zum Thema Entschädigung bei Untersagung der Nutzung Landwirtschaftlicher Flächen aktualisiert.

Konkretisiert wurde folgende Information:

Nutzungseinschränkungen auf Ackerflächen/Grünland und Schadensersatz

Die Behörde kann einen Teil des gefährdeten Gebietes als Kerngebiet festlegen, sofern dies zur Seuchenbekämpfung notwendig ist. In allen Restriktionsgebieten ist die Anordnung bestimmter Maßnahmen nach der SchwPestV vorgeschrieben. Unter Berücksichtigung verschiedener Parameter wird abgewogen, ob das Schwarzwild mit den Maßnahmen im Gebiet gehalten und das Seuchengeschehen eingegrenzt und bekämpft werden kann. Falls es zur ASP-Bekämpfung erforderlich ist, können für ausgewählte Flächen im gefährdeten Gebiet, einschließlich dem Kerngebiet, auch Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung durch die zuständige Behörde (i.d.R. Veterinärbehörde des Landkreises) angeordnet werden (vergl. § 14d Abs. 5a SchwPestV). Dazu zählt bspw. ein Ernteverbot oder ein generelles Betretungs- und Bewirtschaftungsverbot. Solche Maßnahmen können zunächst für maximal sechs Monate verhängt, nach Ablauf dieser Frist aber erneut ausgesprochen werden. Für den hierdurch entstandenen Schaden oder Aufwand kann der Eigentümer oder Besitzer der Flächen Ersatz nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften verlangen (§ 6 Abs. 8 TierGesG.). Ansprechpartner ist die anordnende Behörde. Zur Ermittlung des Schadens dürfte im Regelfall die Vorlage eines Gutachtens erforderlich sein.

 

Die jeweils geltende Version der FAQ finden Sie hier.

 

Ich habe Fragen - wer sind meine Ansprechpartner beim DRV?

Bitte wenden Sie sich an Frau Dr. Ann-Kathrin Stoldt (stoldt@drv.raiffeisen.de, Tel. 030/856214-467) oder an Frau Wiebke von Seggern (vonseggern@drv.raiffeisen.de, Tel. 030/856214-534). Darüber hinaus erreichen Sie den Bereich Vieh und Fleisch unter fleisch@drv.raiffeisen.de

 

Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte unbedingt die vom DRV zur Verfügung gestellten Materialien FAQ, Muster-Krisenhandbuch und Onlineschulung.

 

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