Zurück
09.01.2020
Warenwirtschaft: Pflanzenschutz

Aktionsprogramm Insektenschutz

Ware_re_Foto_PSM-Kirschessigfliege

Die Bundesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage zum Aktionsprogramm Insektenschutz. Dabei geht es um die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen und praktische Auswirkungen für die Landwirtschaft.

 

Mit Meldung vom 9. September 2019 haben wir über den Kabinettsbeschluss zum Aktionsprogramm Insektenschutz berichtet. In einem „Insektenschutz-Gesetz“ sollen noch in der laufenden Legislaturperiode Änderungen im Naturschutz-, Wasserschutz-, Dünge- und Pflanzenschutzrecht vorgenommen werden.

Im Rahmen einer Antwort (19/15899) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15091) erläutert die Bundesregierung nun Details zum Aktionsprogramm Insektenschutz und den hierzu getroffenen Aussagen.

Die Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat läuft am 5. Dezember 2022 aus. Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es nach dem Jahr 2022 noch eine Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine Erneuerung der Glyphosat-Genehmigung gibt.

Der Kabinettbeschluss zum Insektenschutz sieht vor, Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide, in Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Natur-monumenten, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützten Biotopen und in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten zu verbieten. Außerdem gilt das Verbot in Vogelschutzgebieten mit Bedeutung für den Insektenschutz, die von den Ländern in eigener Zuständigkeit bestimmt werden. Bezüglich Größe der vom Insektenschutzprogramm betroffenen Flächen (im Randbereich von Gewässern sowie in Schutzgebieten) wird die Bundesregierung nicht konkret. Hierüber gibt es erhebliche Differenzen zwischen der Einschätzung von BMEL und BMU und der des Deutschen Bauernverbandes. Die Bundesregierung verweist auf diverse Ausnahmeregelungen sowie auf Flächen, für die bereits ein Anwendungsverbot besteht. Zum finanziellen Ausgleich stünden rund 83 Mio. € zur Verfügung. Da der Sonderrahmenplan Insektenschutz erstmals im Jahr 2020 durchgeführt werde, könnten noch keine Aussagen zu geförderten Flächen gemacht werden.



 
logo-signatur.png         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

Meist   gelesen