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18.04.2024

EU-Entwaldungsverordnung - rechtssichere Anwendung der Verordnung fraglich

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Adobe Stock / Milan

Anfang der Woche richtet sich eine Verbändeallianz im Namen der deutschen Agrar- und Lebensmittelwirtschaft erneut in einem Brief an Bundesminister Cem Özdemir. Neun Monate vor dem geplanten Start der EU-Entwaldungsverordnung bleiben von Seiten der EU immer noch entscheidende Anwendungsfragen ungeklärt. 

Das Bestreben der EU, den Waldbestand global zu schützen und nur Produkte auf dem Markt bereitzustellen, welche entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind, begrüßen wir sehr. Dies muss allerdings rechtssicher und praxistauglich erfolgen.

Zwar bemüht sich sowohl die EU-Kommission als auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft intensiv Hürden aus dem Weg zu räumen und Fragen zu klären, dennoch halten wir eine vollständige Anwendung der EUDR zum 30. Dezember 2024 für nicht möglich. 

Noch immer fehlt ein ausgereiftes EU-IT-System für die Millionen von Datensätzen als Nachweispflicht. Der Pilotversuch des Informationssystems hat grundlegende Mängel und Lücken aufgedeckt. Auch die Einstufung aller Länder als Standardrisiko, bis das Benchmarking-System fertiggestellt ist, stellt die Länder vor Herausforderungen, in denen es keine oder nur sehr geringe Anzeichen für Entwaldung und Waldschädigung gibt. In diesem Fall können die Länder nicht, wie in Artikel 13 vorgesehen, von vereinfachten Regeln profitieren. Bei nicht rechtzeitiger Reaktion kann mit schwerwiegenden Störungen in allen Rohstofflieferketten gerechnet werden. 

Sollte die Anwendung der EUDR Ende des Jahres starten, ohne dass zumindest die wichtigsten Voraussetzungen geklärt sind, dann droht ein Fehlstart mit weitreichenden Folgen. Allen voran Beeinträchtigungen für die Agrarrohstoff- und Lebensmittelversorgung der EU, globale Marktverwerfungen, zusätzliche Bürokratiebelastungen sowie existentielle Auswirkungen für Millionen von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen weltweit, die nicht in der Lage sein werden, die neuen Regeln zu erfüllen.

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