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16.03.2016
Pflanzenschutz: Abgaberegelungen

neue Leitlinie von BVL und Pflanzenschutzämtern

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Seit dem 26. November 2015 dürfen Pflanzenschutzmittel, die für die berufliche Anwendung zugelassen sind, nur noch an sachkundige Anwender abgegeben werden. Darüber hinaus sind viele weitere Regelungen zu beachten. Eine neue Leitlinie des BVL gibt detaillierte Hinweise für den Handel. Mit etlichen Meldungen haben wir über die Abgaberegelungen beim Handel mit Pflanzenschutzmittel berichtet. Mit Meldung vom 25. November 2015 haben wir auf eine von den Bundesländern herausgegebene Leitlinie Abgabe von Profi-Pflanzenschutzmitteln an berufliche Anwender hingewiesen, die die Problematik allerdings nur partiell umreißt. Zwischenzeitlich hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – gemeinsam mit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle (AG PMK) – eine sehr detaillierte „ im Internet- und Versandhandel – Gesetzliche Pflichten beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln über den Internet- und Versandhandel“ herausgegeben. Diese Leitlinie deckt deutlich mehr ab als den Internet- und Versandhandel: Vielmehr werden sämtliche pflanzenschutzrechtliche Aspekte des Handels – von der Anzeige des Handelsbetriebes bis zur Beseitigungspflicht für verbotene Pflanzenschutzmittel – erläutert. Abgerundet wird die Leitlinie durch eine Sammlung der wichtigsten Rechtsgrundlagen sowie der Adressen der zuständigen Landesbehörden. ⇒ Wir empfehlen allen Abgebern von Pflanzenschutzmitteln die intensive Lektüre.  Ausdrücklich ausgeklammert werden in dieser Leitlinie die diversen Restriktionen aus dem Chemikalien- und Gefahrstoffrecht. Hier empfehlen wir unser Kompendium Abgabe von Gefahrstoffen. Einen guten Überblick über den korrekten Ablauf eines Verkaufsgespräches für Totalherbizide bietet auch die Internetseite http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de ⇒ Das Verkaufsgespräch, die unter Mitwirkung des DRV entstanden ist.


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel, Verkehr und Logistik
Telefon: 030 856214-533
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