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26.07.2024
Warenwirtschaft: Abgabevorschriften

Kompendium Abgabe Agrar-Betriebsmittel überarbeitet

2024_07_25-Kompendium
Foto
DRV

Ab 2025 gelten strengere Regelungen für die Abgabe von Biozid-Produkten. Diverse Änderungen auch bei Pflanzenschutzmitteln sowie in der Auslegung der Regelungen zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Der DRV hat erneut das Kompendium Abgabe von Agrar-Betriebsmitteln überarbeitet. Ziel ist größtmögliche Sicherheit bei möglichst schlanken Prozessen. 
 

Mit Meldung vom 30. August 2021 haben wir auf die zum 1. Januar 2025 geltenden strengeren Abgaberegelungen (Selbstbedienungsverbot und Beratungspflicht) für viele Biozid-Produkte hingewiesen: Verkäufer benötigen die Pflanzenschutz-Abgebersachkunde sowie eine Biozid-orientierte Weiterbildung zur chemikalienrechtlichen Sachkunde. 

Der DRV hat sein Kompendium Abgabe von Agrar-Betriebsmitteln überarbeitet und u. a. die tabellarische Darstellung der Abgaberegelungen um die ab 2025 für Biozid-Produkte geltenden ergänzt. 

Weitere Ergänzungen (jeweils mit rotem Balken am linken Seitenrand markiert): 

  • Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein Faltblatt "Gefahrstoffe – Einstufung und Kennzeichnung verstehen". herausgegeben, das einen raschen Überblick über die verschiedenen Gefahrenkategorien und die Etiketten auf den Verpackungen von Gefahrstoffen gibt. 
  • Neue Auslegungshilfe der Länderarbeitsgemeinschaft Ausgangsstoffe zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe.
  • Konkretisierung der „Privatperson“, die in der Ausgangsstoffverordnung schlicht „Mitglied der Allgemeinheit“ heißt. 
  • Ein neuer Abschnitt 4.5 erläutert die Kontrolltätigkeit der für Ausgangsstoffe zuständigen Behörden. 
  • Begleitpapiere zu Pflanzenschutzmitteln dürfen keine Verweise auf nicht sachkundige Personen enthalten.
  • Parallelgehandelte Pflanzenschutzmittel müssen mit der vom ursprünglichen Hersteller vergebenen Chargennummer versehen sein. 
  • In einem neuen Abschnitt 12 wird der Umgang mit Verpackungsmaterialien erläutert. Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen verhandelt der DRV jährlich einen Rahmenvertrag (Meldung vom 5. Dezember 2023), für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen existieren verschiedene Branchensysteme. Differenzierung teilweise nicht praxistauglich.
     


 
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Deutscher Raiffeisenverband e.V.

In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel Pflanzenbau, Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533
 

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