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15.02.2016
Warenwirtschaft / Logistik: Gefahrstoffe

DRV-Stellungnahme zum Entwurf der ChemVerbotsV

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
DRV begrüßt deutlich verbesserte Lesbarkeit; viele Forderungen nach Vereinfachungen und Erleichterungen im Detail. Mit Meldung vom 5. Januar 2016 haben wir auf den Referentenentwurf einer Verordnung zur Neuregelung nationaler Vorschriften über das Inverkehrbringen und die Abgabe von Chemikalien versandt. Der Entwurf einer Neufassung der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) entspricht in weiten Teilen den langjährig vorgebrachten Forderungen des DRV: Die Bestimmungen sind gefahrenspezifisch in übersichtlichen Tabellen zusammengefasst. Es gibt weniger Ausnahmen, doppelte Verneinungen und Bezüge auf vorherige Sätze. Materiell bleiben die Abgabebestimmungen überwiegend unverändert. Der DRV hat nun eine detaillierte  abgegeben. Der DRV lobt darin ausdrücklich die anwenderfreundlichere Struktur der neuen Verordnung. Im Detail bringt der DRV jedoch eine Vielzahl von Forderungen zur weiteren Vereinfachung und Erleichterung ein, u.a. die Möglichkeit, Fortbildungsmaßnahmen alle drei, anstatt alle sechs Jahre durchführen zu können und Otto- und Sonderkraftstoffe ohne sachkundige Verkäufer auch in Fertiggebinden abgeben zu dürfen. Die aktuell maßgeblichen Aspekte zur Abgabe von Gefahrstoffen im Allgemeinen und zur Abgabe von Düngemitteln im Besonderen werden in den entsprechenden Arbeitshilfen zum DRV-Leitfaden für die Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen erläutert.


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Betriebsmittel, Verkehr und Logistik
Telefon: 030 856214-533
   

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