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25.09.2024
Pressemitteilung: DRV warnt vor geplanter unterjähriger Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 / Birgit Buth

„Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis"

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DRV / Birgit Buth

Berlin, 25.09.2024. „Eine unterjährige und nicht planbare Steuersatzanpassung ist für die Betriebe mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Darüber hinaus sind beim aktuell vorgesehenen Ablauf Rechtsunsicherheiten vorprogrammiert. Wir plädieren daher mit Nachdruck, auf die angesetzte Absenkung des Durchschnittsatzes zu verzichten und somit der Empfehlung des Bundesratsausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zu folgen“ betont Birgit Buth, Geschäftsführerin des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV). Anlässlich der ersten Lesung zum Jahressteuergesetz heute (25.09.2024) im Bundestag kritisiert Buth die Willkürlichkeit des Stichtags und dass der geänderte Steuersatz unmittelbar einen Tag nach Verkündung verpflichtend sein soll. Buth: „Das ist in der Praxis schlichtweg nicht umsetzbar. Für die Umstellung des Steuersatzes brauchen die Betriebe zwingend einen angemessenen zeitlichen Vorlauf.“

Die DRV-Geschäftsführerin macht deutlich, dass Abrechnungen in der Regel für einen ganzen monatlichen Lieferzeitraum erfolgen: „Die Umstellung innerhalb laufender Lieferzeiträume würde die Unternehmen vor erhebliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung der Lieferung und der Zuordnung zu unterschiedlichen Steuersätzen stellen. Der damit verbundene nicht leistbare bürokratische Aufwand konterkariert alle Ankündigungen zur Bürokratieentlastung.“ 

Das Bundesfinanzministerium will im Rahmen einer Änderung des Jahressteuergesetzes 2024 den Durchschnittssteuersatz für die Landwirtschaft von 9 Prozent auf 8,4 Prozent senken. Die Laufzeit des neuen Satzes wäre begrenzt bis zum 31. Dezember 2024, denn ab 2025 soll eine erneute Absenkung erfolgen.

 

Über den DRV
Der DRV ist der politische Spitzenverband aller Genossenschaften 
und genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 1.656 Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte mit 114.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 6.000 Menschen in Ausbildung einen Umsatz von 82,6 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Der DRV ist registrierter Interessenvertreter im Sinne des Lobbyregistergesetzes (Registernummer: R001376) und hat den Verhaltenskodex des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung akzeptiert.

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