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19.12.2018
Wettbewerbsrecht: Unfaire Handelspraktiken

Trilog-Einigung zur UTP-Richtlinie

EU-Kommission, Rat und das Europäische Parlament haben sich heute überraschend in Sachen UTP-Richtlinie geeinigt. Die Vereinbarung muss nun noch formal von den Mitgliedstaaten (Rat) und dem Europäischen Parlament verabschiedet werden.

Damit wird es einen gemeinsamen europäischen Rahmen geben, der ein Mindestmaß an Schutz gegen die offensichtlichsten unlauteren Handelspraktiken bieten soll.

Der genaue Richtlinientext liegt dem DRV noch nicht vor. Den heutigen Pressemitteilungen der EU-Kommission und des Rates lässt sich jedoch Folgendes entnehmen:

Die Richtlinie wird wohl lediglich 16 bestimmte unlautere Handelspraktiken beinhalten, die in Bezug auf den Verkauf von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln sowie gewissen Dienstleistungen in der landwirtschaftlichen Lebensmittelkette existieren.

Der Anwendungsbereich war bis zuletzt der höchst umstrittenste Punkt. Der Richtlinienentwurf sah ursprünglich nur den Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen vor, kurz KMU, die einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. € erzielen. Der DRV hat gefordert, den Anwendungsbereich  umsatzunabhängig für alle Unternehmen zu öffnen, um das Problem der ungleichen Marktmacht in der Lebensmittelversorgungskette wirksam anzugehen. Die jetzt erzielte Einigung öffnet den Schutzbereich für alle Akteure der Lebensmittelversorgungskette bis zu einem Jahresumsatz von 350 Mio. €, wobei es unterhalb dieser Schwelle noch weitere Differenzierungen geben soll. Unsere Forderungen haben somit Gehör gefunden, wenngleich es weiterhin eine unerfreuliche Umsatzgrenze geben wird.  

Nächste Schritte

Die Mitgliedstaaten haben nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 24 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen und sechs weitere Monate, um diese Bestimmungen anzuwenden.

Sobald uns der konkrete Richtlinientext vorliegt, werden wir Sie dazu weiter informieren.

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