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21.11.2014
DRV Stellungnahme

Prüf- und Zulassungsverfahren für Stalleinrichtungen

DRV: Deutscher Raiffeisenverband
Bezugnehmend auf die Meldung vom 14. Oktober 2014 hat der DRV gegenüber dem BMEL zum Eckpunktepapier bezüglich der Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen wie folgt Stellung genommen:   Der Deutsche Raiffeisenverband e.V. (DRV) vertritt als Dachverband die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.385 DRV-Mitglieder im Agrarhandel und in der Verarbeitung von Agrarerzeugnissen mit rd. 82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 67,5 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften. Die 95 Vieh- und Fleischgenossenschaften erwirtschafteten 2013 einen Umsatz von rund 6,5 Mrd. Euro. Ein Typenzulassungsverfahren für Stalleinrichtungen könnte den Landwirten die Sicherheit bieten, dass die eingesetzte Stalltechnik den gesetzlichen Vorschriften Genüge trägt. Allerdings ist eine Beurteilung von einzelnen Typen, die in ein individuell auf die vor Ort Bedingungen angepasstes Gesamtsystem eingebaut werden, oft schwierig. Langfristig darf eine Typenzulassung nicht dazu führen, dass nur noch Gesamtlösungen einzelner Hersteller am Markt zur Verfügung stehen. Der DRV steht der Überlegung komplexe Haltungssysteme im Ganzen zuzulassen kritisch gegenüber und empfiehlt die Prüfung und Zulassung einzelner Module, um die für das Tierwohl und den Tierschutz bestmögliche Kombination verschiedener Stalleinrichtungselemente zu realisieren. Entwicklungen in den Segmenten des Stallbaus und der Stalleinrichtungen zeigen, dass vor allem kleine und mittelständische Unternehmen marktreife Innovationen entwickeln. Verschiebt sich das Angebot wegen kostenintensiver und aufwendiger Typenzulassungsverfahren in Richtung Gesamtsysteme für Stalleinrichtungen, sind negative Entwicklungen bei technischen Innovationen durch kleine und mittelständische Unternehmen zu erwarten. Ein Typenzulassungsverfahren birgt somit die Gefahr, dass Innovationen zeitverzögert oder gar nicht auf dem Markt zur Verfügung stehen. Der Einsatz von Prototypen im Praxistest muss weiterhin möglich sein, um serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen intensiv auf ihre Praxistauglichkeit prüfen zu können. Das Typenzulassungsverfahren dürfte allenfalls die Anforderungen von rechtsverbindlichen Rahmenbedingungen abbilden. Es muss sichergestellt werden, dass es nicht zu einer indirekten Anhebung von gesetzlich vorgegebenen Haltungsstandards führt. Darüber hinaus sind zunächst wissenschaftlich basierte prüfbare Kriterien zu definieren, die als Indikatoren für Tierwohl und Tiergerechtheit herangezogen werden können. Der DRV begrüßt den Bestandsschutz für bereits bestehende Anlagen und die unbefristete Nutzung der bereits in Betrieb genommenen Stalleinrichtungen. Dies sollte auch für Produkte gelten, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der künftigen Verordnung bereits im Handel befinden. Die Übertragung des Anwendungsbereichs von der Legehennenhaltung auf andere Tierarten wird sich als schwierig erweisen, da kaum ein anderer Haltungsbereich so standardisiert ist, wie die Legehennenhaltung. Eine Übertragung des Verfahrens auf die teilweise komplexen Stalleinrichtungssysteme sowie die Kombination von Produkten mehrerer Hersteller, wie es derzeit beispielsweise häufig bei der Einrichtung von Rinder- und Schweineställen zu finden ist, wird nicht ohne weiteres möglich sein. Häufig findet man ebenfalls individuelle Selbstbau- Lösungen von Landwirten. In dem Eckpunktepapier wird nicht darauf eingegangen, ob auch diese einer Prüfung und Zulassung zu unterziehen sind. Des Weiteren weist der DRV darauf hin, bei der Wahl der Expertise aus Wissenschaftlern, Herstellern von Haltungseinrichtungen, Tierhaltern und Tierschutzorganisationen eine aus-gewogene Verteilung zu generieren. Das für die Beratung der Zulassungsstelle vorgeschlagene Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sollte nicht als alleinige Beratungsinstitution fungieren. Hier ist die Expertise eines Expertengremiums verschiedener wissenschaftlicher Einrichtungen sowie der angewandten Forschung sowie Einbindung der Praxis durch Vertreter von Herstellerunternehmen und Landwirten gefragt, um die Bandbreite der Prüfkriterien vollständig zu erfassen und abzudecken. Sollte Deutschland den Weg der Einführung eines Typenzulassungsverfahrens ohne die an-deren EU-Mitgliedstaaten beschreiten, sind Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt die zwangsläufige Folge, die allerdings aus Sicht des DRV nicht hinnehmbar ist. Ein Vergleich zu den im Eckpunktepapier genannten Staaten wie Schweden, Österreich oder der Schweiz sind aufgrund der deutlichen Unterschiede in der Marktbedeutung als schwierig einzuschätzen. In der EU werden im Jahr 2014 voraussichtlich 242 Mio. Schweine produziert, davon in Deutschland 46 Mio. Stück, in Österreich sind es 4,8 Mio. Stück. Eine Konzentration auf Tierschutzaspekte bei den Zulassungsverfahren gibt lediglich eine Teilprüfung wieder, da weitere Zielgrößen wie z.B. Ökonomie, Ökologie, Arbeits- und Lebensmittelsicherheit außer Acht gelassen werden. Hieraus könnte eine Fehl- bzw. Falscheinschätzung als Konsequenz erfolgen.
  • Die Einführung eines Typenzulassungsverfahrens darf nicht zur Folge haben:
  • Kostenintensive und aufwendige Prüfverfahren
  • Reduzierung und Verzögerung von technischen Innovationen aufgrund der Koste für die abschließende Prüfung und Zulassung
  • Zeitverzögerungen bei der Einführung und Marktreife von Innovationen
  • Fokussierung auf die Umsetzung von „Gesamtsystemen"
  • Wettbewerbsverzerrungen innerhalb von Europa
 


DRV Deutscher Raiffeisenverband e.V.
Im Auftrag
Dipl.-Ing. agr. Elisabeth Hewicker
Vieh- und Fleischwirtschaft
Telefon: 030 856214-532
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