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23.05.2019
Lebensmittelrecht: Nährwertkennzeichnung

Max Rubner-Institut schlägt Modell vor

Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD wurde die Weiterentwicklung eines Nährwertkennzeichnungs-Modells (NWK-Modells) als Ziel definiert. Diese Weiterentwicklung soll in Zusammenarbeit mit Lebensmittelwirtschafts- und Verbraucherverbänden erfolgen und sich an bestehende NWK-Modelle und deren Wirkungen anlehnen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Verlauf des aktuellen Diskussionsprozesses das Max Rubner-Institut (MRI) beauftragt, ein NWK-Modell auf Basis bestehender NWK-Modelle weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung sollte sich an den Positionen der am Diskussionsprozess beteiligten Verbände orientieren, die vom MRI für die Bewertung anderer NWK-Modelle entwickelten Kriterien mitberücksichtigen und im Ergebnis eine leichte Orientierung für alle Verbrauchergruppen bei der Produktauswahl gewährleisten. Im ersten Bericht des MRI hieß es, dass keines der Modelle uneingeschränkt empfohlen werden kann.

Das MRI hat nun ein NWK-Modell vorgelegt, dass die Verbindung zwischen dem schaffen soll, was bisher schon an Gutem und Vorteilhaftem vorhanden ist. Zugleich hat es die wichtige Aufgabe, eine Brücke zwischen den verschiedenen Interessen, die bei der Einführung einer NWK zu berücksichtigen sind, zu bilden. Die Pfeiler der Brücke stehen dabei auf einem wissenschaftlichen Fundament. Angefangen bei der bis ins Detail festgehaltenen und für Externe nachvollziehbaren Vorgehensweise bei der Entwicklung solch einer NWK bis zur Einbeziehung eines auf wissenschaftlicher Grundlage aufgebauten Algorithmus für die Gesamtbewertung der Lebensmittel.

Dem DRV (in der Duiskussion vertreten durch den BLL) ist es wichtig, dass eine vereinfachte Nährwertkennzeichnung keine Gesamtbewertung des Lebensmittels vornimmt, sondern die Kalorien und die Nährstoffe nach wie vor differenziert voneinander betrachtet werden können, wie das auch bei der Nährwerttabelle der Fall ist.

Die Ergebnisse der Verbraucherbefragung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, in die auch das BLL-Modell einbezogen wird, sind abzuwarten.

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