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30.03.2020
Corona-Pandemie

Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Die Kurzarbeitergeldverordnung ermöglicht erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Dezember 2020.

 

Mit Meldung vom 16. März 2020 haben wir über die gesetzliche Grundlage für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Coronavirus-Pandemie berichtet. Um Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen, hatte der Bundestag ein entsprechendes Gesetz im Eilverfahren verabschiedet.

In Umsetzung des oben genannten Gesetzes ist im Bundesgesetzblatt vom 27. März 2020 nun die Verordnung über Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverordnung – KugV) vom 25. März 2020 veröffentlicht worden. 

Für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 gelten damit folgende Regelungen:

Absenkung der Anforderungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld

Ein Unternehmen kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle lag bisher bei 30 %.

Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes kann verzichtet werden. Das bislang geltende Recht sah vor, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.

Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten zahlen müssen, werden auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit in pauschalierter Form erstattet.

Öffnung von Kurzarbeit für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer

Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.

Hilfestellung

Als weitere Hilfestellung weisen wir auf das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld hin, die ebenfalls als Download zur Verfügung steht.

Im Übrigen stehen Ihnen zur Beratung und Umsetzung rund um das Kurzarbeitergeld die Rechtsabteilungen der regionalen Genossenschaftsverbände zur Verfügung.

 

Weitere aktuelle Meldungen zum Coronavirus

Der DRV sammelt derzeit alle aktuellen Mitgliederinformation zum Thema Coronavirus in einem gesonderten Beitrag. Falls Sie eine der Meldungen verpasst haben, finden Sie die Übersichtsseite hier.

Download öffentlich


 
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In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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