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18.09.2019
Nachhaltigkeit im Agribusiness

Finger weg von Kriterien zur Kreditvergabe

Franz-Josef Holzenkamp

Berlin, 18. September 2019. „Die EU-Kommission will die Finanzwirtschaft zu nachhaltigeren Investitionen verpflichten. Die Agrarwirtschaft geht längst mit gutem Beispiel voran. Deshalb braucht es für sie keine weiteren Regelungen, wie sie derzeit in einer Taxonomie-Verordnung geplant sind“, erklärt der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV), Franz-Josef Holzenkamp. Der DRV hat sich in diesem Sinne gemeinsam mit anderen führenden Verbänden der Agrarwirtschaft an einer Konsultation der EU-Kommission beteiligt. 

Wenn sich jemand mit nachhaltigem Wirtschaften auskennt, dann sind es die Landwirtinnen und Landwirte und ihre Genossenschaften. Entscheidungen auf den Betrieben werden für Generationen getroffen und das genossenschaftliche Prinzip garantiert seit über 150 Jahren gemeinschaftlichen Wohlstand. „Was Nachhaltigkeit ist, wird bereits jetzt im Fachrecht definiert. Auf EU- und Bundes-Ebene werden hohe Anforderungen an nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden festgelegt und in der Praxis konsequent umgesetzt“, ergänzt der DRV-Präsident. Deshalb darf das Fachrecht nicht durch Regelungen der Finanzwirtschaft ausgehöhlt werden. 

Die derzeit diskutierte Taxonomie-Verordnung verfolgt das Ziel, den Begriff der Nachhaltigkeit für verschiedene Branchen zu definieren. Dazu zählt neben der Immobilien- und Energiewirtschaft auch die Land- und Forstwirtschaft. „Selbst wenn die Verordnung nur für Green Bonds, also festverzinsliche Anleihen, gelten soll, kann sie auf längere Sicht negative Auswirkungen auf das landwirtschaftliche Kreditgeschäft haben. Das wäre absolut schädlich für die wirtschaftliche Entwicklung der Agrarbranche und muss verhindert werden“, betont Holzenkamp. 

„Sollten weitergehende Forderungen an den Sektor bestehen, so darf ausschließlich das Fachrecht angepasst werden“, fordert der DRV-Präsident. Anderenfalls würde ein paralleles Rechtsystem geschaffen werden, das keiner nationalen Umsetzung mehr bedarf und folglich auch nicht an die jeweiligen Besonderheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten angepasst werden könnte.  



Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die 2.024 DRV-Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen mit rund 92.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 63,6 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

 

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