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29.01.2018
Vieh und Fleisch, Futter, Ware, Agrargenossenschaften: Gesetzgebung

DRV-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Dritten Änderung der Schweinepest-Verordnung

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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat den Referentenentwurf zur Dritten Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung vorgelegt. Der Deutsche Raiffeisenverband begrüßt in seiner an das BMEL am 25.01.2018 übersandten Stellungnahme grundsätzlich die mit den vorgenommenen Änderungen erfolgte Anlehnung der nationalen Verordnung an das geltende europäische Recht. Allerdings hebt der DRV einige Punkte heraus, die aus Sicht der Genossenschaften einer zum Teil deutlichen Nachbesserung bedürfen. Die in der Stellungnahme aufgenommen Punkte wurden in enger Abstimmung mit weiteren Verbänden, unter anderem mit dem Deutschen Verband Tiernahrung, erstellt.

Wesentliche Punkte der Stellungnahme sind:

  • Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen (§ 2b neu)
  • Einschränkungen in Bezug auf Ernten im gefährdeten Gebiet und Pufferzone (§ 14d Abs. 5 neu)
  • Maßregeln bei Afrikanischer Schweinepest für frisches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (§ 14g neu)

Die vollständige Stellungnahme entnehmen Sie dem Download.



 
Signatur-Logo         Deutscher Raiffeisenverband e.V.
In Vertretung
Dr. Verena Schütz-Schwark
Vieh- und Fleischwirtschaft
Telefon: +49 30 856214-467
Mobil: +49 172 4273091

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