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30.03.2020
Warenwirtschaft / Tierische Veredelung: Düngung

Bundesrat stimmt Änderung der DüngeV zu

Verschärfungen treten kurzfristig in Kraft. Lediglich die zusätzlichen Regelungen für die roten Gebiete werden mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2021 versehen. Bis dahin sollen einheitliche Kriterien für die Gebietsausweisung vorliegen.

 

Der Bundesrat hat am 27. März 2020 in einer Sondersitzung den vom BMEL entworfenen Änderungen der Düngeverordnung (siehe Meldung vom 21. Februar 2020) zugestimmt. Aufgrund der Corona-Pandemie war die ursprünglich für den 3. April 2020 vorgesehene Abstimmung um eine Woche vorgezogen worden.

Der Beschluss des Bundesrates sieht vor, einige der sehr kurzen Übergangsfristen zu verlängern, so dass die Verschärfungen in den Roten Gebieten erst zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Auf eine entsprechende Verschiebung hatte sich die Bundesregierung im Vorfeld mit der Europäischen Kommission verständigt. Die Verlängerung soll einer sachgerechten Bearbeitung der mit der Novelle vorgesehenen Neuausweisung der gefährdeten Gebiete durch die Umwelt- und Landwirtschaftsverwaltungen der Länder dienen. Alle weiteren Änderungsanträge sind erwartungsgemäß abgelehnt worden.

Setzt das BMEL die beschlossene Änderungsmaßgabe um, kann es die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden und wie geplant am Tag darauf in Kraft treten lassen. Dem DRV gegenüber hat das BMEL bereits signalisiert, einige weitere Aspekte im Rahmen einer zusätzlichen Änderungsverordnung regeln zu wollen, beispielsweise nährstoffgebeiztes Saatgut sowie die Konkretisierung harnstoffhaltiger Düngemittel bezüglich der Einarbeitungsfrist.

In einer Entschließung weist der Bundesrat auf zahlreiche Unzulänglichkeiten der Verordnung aus fachlicher, rechtlicher und vollzugsseitiger Sicht hin. Die Zustimmung habe er nur deshalb nicht an eigentlich erforderliche Änderungsvorgaben geknüpft, um das Risiko eines zweiten Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik zu vermeiden. Davor hatte die Bundesregierung ausdrücklich gewarnt.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung u. a. auf, schnellstmöglich unter Einbeziehung der Länder eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu erarbeiten, die bundeseinheitlich die Kriterien zur Gebietsausweisung festlegt und als Grundlage für die länderspezifische Überprüfung der derzeitigen Gebietsausweisung Verwendung finden kann. Hieran arbeitet das BMEL bereits.

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In Vertretung
Dr. Michael Reininger
Pflanzenschutz, Düngung, Gefahrstoffe,
Agrartechnik, Digitalisierung
 
Telefon: 030 856214-533

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